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(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021

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BAT:

--- Zitat von: BYL am 10.12.2020 15:13 ---
Die Regelung gilt nicht für Beschäftigte, die an diesen Tagen im Homeoffice sindBeschäftigte, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörden erforderlich istBeschäftigte des PolizeibereichsAlle Beschäftigten des GesundheitswesensBeschäftigte anderer systemrelevanter Bereiche

--- End quote ---

Mmmh. Also ich bin zwar nicht im Gesundheitswesen, aber dort im Gesundheitsamt derzeit eingesetzt. Also dürfte ich an den Arbeitstagen keine Quaräntäne veranlassen, sehr wohl aber am bei mir planmäßig eingetragenen 1. Weihnachtstag sowie an Neujahr? :o

ike:

--- Zitat von: BYL am 10.12.2020 18:12 ---Wichtig wird doch sein, wer oder was ist systemrelevant. Diese sind nicht befreit. Als Beamter (hoheitliche Aufgaben) recht schwer, nicht systemrelevant zu sein.

--- End quote ---

Beamte sind zwar "im System", eine Relevanz von Beamten konnte ich bisher noch nicht erkennen.

Öffi:
So wird des formuliert: Entfall der Dienstpflicht vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 mit Einarbeitungsverpflichtung  >:(

Nachdem mir mit Verweis auf §10 AGO verboten wurde, Homeoffice (Phantasiebegriff, den es arbeitsrechtlich gar nicht gibt) zu machen, weil nicht alle Geräte und die Internetverbindung vom AG gestellt wurde und ich meinen Urlaub aufgebraucht habe, bleibt nur das "Einarbeiten" der 13 Tage  :(

Arbeitsleistung habe ich angeboten, aber ich glaube, der Freistaat Bayern läßt das nicht durch gehen. Ich finde das skandalös.

Spid:
Dann lass es dem Freistaat Bayern nicht durchgehen. Dafür gibt es Arbeitsgerichte.

uBAB:
Eine (hoffentlich nicht zu dumme) Frage dazu:
Könnte man das nicht mit einer AU umgehen?
Dann können die „ausfallenden Arbeiten“, was ist das eigentlich für ein Begriff, schlecht ausfallen, da man die ja in einem AU Fall auch nicht nacharbeiten muss.

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