Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
Bastel:
Ist das ganze rechtens?
BYL:
Wichtig wird doch sein, wer oder was ist systemrelevant. Diese sind nicht befreit. Als Beamter (hoheitliche Aufgaben) recht schwer, nicht systemrelevant zu sein.
Yvonne:
--- Zitat von: RsQ am 10.12.2020 17:49 ---Wenn der Dienst ab 19.12. entfällt, man aber (verstehe ich das so richtig?) die Arbeitsergebnisse zum 31.12. liefern soll, geht es doch eher ums VORarbeiten, oder?
--- End quote ---
31.12.2021
Yvonne:
--- Zitat von: Bastel am 10.12.2020 18:07 ---Ist das ganze rechtens?
--- End quote ---
Der obersten Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit zufolge ist der Part mit dem Nacharbeiten wohl nicht haltbar, wenn Beschäftigte richtig reagieren. 8)
--- Zitat von: Spid am 10.12.2020 15:18 ---Als AN bietet man einfach seine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht entgegennimmt, kann er sich das Nacharbeiten in die Haare schmieren, sondern gerät in Annahmeverzug.
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RsQ:
--- Zitat von: Yvonne am 10.12.2020 18:12 ---
--- Zitat von: RsQ am 10.12.2020 17:49 ---Wenn der Dienst ab 19.12. entfällt, man aber (verstehe ich das so richtig?) die Arbeitsergebnisse zum 31.12. liefern soll, geht es doch eher ums VORarbeiten, oder?
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31.12.2021
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Huch, tatsächlich. Das verdirbt die Pointe. 8)
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