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(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021

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Bastel:
Ist das ganze rechtens?

BYL:
Wichtig wird doch sein, wer oder was ist systemrelevant. Diese sind nicht befreit. Als Beamter (hoheitliche Aufgaben) recht schwer, nicht systemrelevant zu sein.

Yvonne:

--- Zitat von: RsQ am 10.12.2020 17:49 ---Wenn der Dienst ab 19.12. entfällt, man aber (verstehe ich das so richtig?) die Arbeitsergebnisse zum 31.12. liefern soll, geht es doch eher ums VORarbeiten, oder?

--- End quote ---
31.12.2021

Yvonne:

--- Zitat von: Bastel am 10.12.2020 18:07 ---Ist das ganze rechtens?

--- End quote ---

Der obersten Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit zufolge ist der Part mit dem Nacharbeiten wohl nicht haltbar, wenn Beschäftigte richtig reagieren.  8)


--- Zitat von: Spid am 10.12.2020 15:18 ---Als AN bietet man einfach seine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht entgegennimmt, kann er sich das Nacharbeiten in die Haare schmieren, sondern gerät in Annahmeverzug.

--- End quote ---

RsQ:

--- Zitat von: Yvonne am 10.12.2020 18:12 ---
--- Zitat von: RsQ am 10.12.2020 17:49 ---Wenn der Dienst ab 19.12. entfällt, man aber (verstehe ich das so richtig?) die Arbeitsergebnisse zum 31.12. liefern soll, geht es doch eher ums VORarbeiten, oder?

--- End quote ---
31.12.2021

--- End quote ---

Huch, tatsächlich. Das verdirbt die Pointe.  8)

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