Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Berechnung Altersversorgung -Zusammentreffen Pension / Rente (Bremen)
Zauberberg:
Ich bin nunmehr 25 Jahre Beamter in der Bremer Verwaltung und war vorher 10 Jahre Angestellter in einer Kommunalverwaltung.
Meine Frage : Bekomme ich nachdem ich die gesetzliche Altersrente erreicht habe Pension oder Rente (plus VBL) oder beides ?
Es ist zu lesen, dass beides gezahlt wird, wobei evtl. die Pension gekürzt wird, damit nicht mehr als die Höchstgrenze, welche bei "nur" Pensionszahlung gezahlt würde, überschritten wird.
Andererseits ist zu lesen, dass die Zeiten als Angestellter als Dienstzeit gesehen werden und man nur Pension erhält.
Eine Aussage der Bezügestelle bekomme ich nicht, weil dies erst ab dem Alter von 58 Jahren erteilt wird, es mich aber schon jetzt interessiert, weil ich die entsprechende Finanzlücke durch private Vorsorge schließen will. hat jemand Bremer/allg. Erfahrungen ?
Pukki:
Die erste Variante stimmt - Pension + Rente + VBL. Die Pension wird um den Betrag gekürzt, der die individuelle Höchstgrenze überschreitet.
Die Höchstgrenze errechnet sich aus den gesamten Beschäftigungszeiten, die Zeiten als Nichtbeamter werden also fiktiv so behandelt, als wärst du Beamter gewesen.
Hier gibt es weitergehende Infos und auch ein Beispiel, das exakt dem deinen entspricht.
Spid:
Mir erschließt sich der Zusammenhang zum Unterforum nicht.
Wdd3:
evtl. hat Zauberberg als Angestellter im TV-L gearbeitet. Muss er dann, um dir zu genügen, in 2 Unterforen seine Frage anbringen?
Spid:
Vor 25 Jahren gab es noch keinen TV-L.
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