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Berechnung Altersversorgung -Zusammentreffen Pension / Rente (Bremen)

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WasDennNun:
Wenn ich es richtig verstanden hab, dann wir ja ausgerechnet, welche fiktive Pensionshöhe du bekommen würdest, wenn du die ganze Zeit Beamter in Vollzeit gewesen wärest.

Dieser Betrag darf dann durch Rente + Pension + VBL? nicht überschritten werden.

Falls doch wird die Pension entsprechend gekürzt.

Die Zeiten als TB oder Elternzeit vor der Verbeamtung erhöhen jedoch nicht die Pensionsansprüche, oder?

Pukki:
Die Zeit als TB wird, wenn ich es richtig verstanden habe, bei der Berechnung der fiktiven maximalen Versorgung berücksichtigt. Bei der Elternzeit hängt es wohl davon ab, ob es sich um eine vollständige Freistellung handelt. Dann wird diese nicht auf die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten angerechnet. Warst du hingegen während der Elternzeit in Teilzeit tätig, könnten diese Zeiten - auch wenn zu der Zeit noch keine Verbeamtung vorlag - bei der Berechnung der fiktiven Maximalversorgung anteilig berücksichtigt werden.
Klarheit wird dir aber wohl nur die zuständige Stelle oder ein entsprechender Fachanwalt bringen.

Zauberberg:
Danke Pukki !
Alles sehr verständlich. Restunklarheit besteht noch bei Pensions-/Rentenerhöhung.
Wird dann immer so angepasst, dass man die Pension nach Pensionserhöhung erhält, als ob man immer durchgehend Beamter war ?

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