Hallo
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ich hoffe sehr, ihr könnt mir weiterhelfen. Welches Datum ist maßgeblich für das Ermitteln der Stufenlaufzeit bei einer Führung auf Probe (Beginn der Führung oder Datum der dauerhaften Übertragung nach erfolgreicher Erprobung) und worauf kann ich mich diesbezüglich berufen?
Kurz: Während der Führung auf Probe kam es zu einem Stufenaufstieg. Nun werde ich jedoch zwar in der Eltgeltgruppe höhergruppiert und bekomme eine Zulage, jedoch werde ich zurückgestuft und es gab die Aussage, dass ich auch keine Tariferhöhungen erhalten würde, solange die Zulage gezahlt wird. Ist das rechtens?
Weitere Anmerkung: Der damalige örtliche Personalrat hat zwar bei einem Dokument mitbestimmt (Mitbestimmung gemäß § 80 SächsPersVG), in welchem dies auch so vermerkt ist, hier ist jedoch von einem Jahr der Führung auf Probe die Rede und das wäre in diesem Fall auch korrekt so gewesen (der Stufenaufstieg hätte nämlich erst ganz kurz nach dem Jahr stattgefunden). Die Verlängerung der Führung auf Probe um ein Jahr war jedoch von mir selbst gewünscht und in diesem fand also auch die Höherstufung statt.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
Freundliche Grüße und euch noch eine schöne Vorweihnachtszeit trotz der derzeit angespannten Lage...