Stufenaufstieg während Führung auf Probe

Begonnen von KayH, 14.12.2020 13:51

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KayH

Hallo :),

ich hoffe sehr, ihr könnt mir weiterhelfen. Welches Datum ist maßgeblich für das Ermitteln der Stufenlaufzeit bei einer Führung auf Probe (Beginn der Führung oder Datum der dauerhaften Übertragung nach erfolgreicher Erprobung) und worauf kann ich mich diesbezüglich berufen?

Kurz: Während der Führung auf Probe kam es zu einem Stufenaufstieg. Nun werde ich jedoch zwar in der Eltgeltgruppe höhergruppiert und bekomme eine Zulage, jedoch werde ich zurückgestuft und es gab die Aussage, dass ich auch keine Tariferhöhungen erhalten würde, solange die Zulage gezahlt wird. Ist das rechtens?

Weitere Anmerkung: Der damalige örtliche Personalrat hat zwar bei einem Dokument mitbestimmt (Mitbestimmung gemäß § 80 SächsPersVG), in welchem dies auch so vermerkt ist, hier ist jedoch von einem Jahr der Führung auf Probe die Rede und das wäre in diesem Fall auch korrekt so gewesen (der Stufenaufstieg hätte nämlich erst ganz kurz nach dem Jahr stattgefunden). Die Verlängerung der Führung auf Probe um ein Jahr war jedoch von mir selbst gewünscht und in diesem fand also auch die Höherstufung statt.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

Freundliche Grüße und euch noch eine schöne Vorweihnachtszeit trotz der derzeit angespannten Lage... :)

Spid

Während der Führung auf Probe ändert sich die Eingruppierung nicht, die Stufe wird ebensowenig berührt.

KayH

Während der Führung auf Probe lief die Stufenlaufzeit normal weiter, aber nun nach erfolgreicher Erprobung gibt es eine Rückstufung inkl. Besitzstandswahrung, weil der Beginn der Führung als maßgeblich angesehen wird. Ist das überhaupt rechtens?

Lars73

Es war Führung auf Probe und nicht vorrübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit?

Spid

Zitat von: KayH in 15.12.2020 07:24
Während der Führung auf Probe lief die Stufenlaufzeit normal weiter, aber nun nach erfolgreicher Erprobung gibt es eine Rückstufung inkl. Besitzstandswahrung, weil der Beginn der Führung als maßgeblich angesehen wird. Ist das überhaupt rechtens?

Nein.

KayH

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.. Ja, es war eine Führung auf Probe.
@Spid: Wenn es nicht rechtens ist, auf was kann ich mich rechtlich gesehen berufen?

Spid

§31 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. §§12, 17 Abs. 4 TVÖD.