Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
E12-Aufgaben seit Mai 20, Antrag auf Höhergruppierung erst nach Stufenaufstieg?
Dienstbeflissen:
Wenn die neuen ausübenden Tätigkeiten deine Eingruppierung berühren, stellt dies eine Vertragsänderung dar, die logischerweise auch Deiner - wenigstens implizierten - Zustimmung bedarf.
Also lehne die Übertragung der neuen Aufgaben ab bis der Stufenaufstieg erfolgt ist und verhandle erst danach die Aufgaben bzw. Stelle den „Höhergruppierungsantrag“ mit Tätigkeitsdarstellung. Ist ja auch eine Form der Verhandlung.
Deine tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Und wenn sich niemand daran stört, dass Du schon E12 würde Tätigkeiten ausübst ist es da ebenfalls.
Dienstbeflissen:
Du könntest alternativ auch der Änderung deiner Tätigkeiten zum jetzigen Zeitpunkt resp. zum 20. Mai zustimmen und parallel einen vorzeitigen Stufenaufstieg aushandeln. Ist je nach AG mehr oder weniger kompliziert.
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