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Bis heute keine Gehaltszahlung

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PublicHeini:
Ich gehe mal nicht von Betrug (mit Absicht eine Gehaltszahlung unterschlagen) aus. Ich glaube meine oberste Bundesbehörde wird wegen meinem Gehalt nicht pleite gehen. Die paar Schulden mehr machen den Kohl....

Ich werde meinen Personalsachbearbeiter vllt morgen erst wieder erreichen, bevor ist mit Kanonen auf Spatzen schieße.

Danke erstmal für euren Rat.

Sozialarbeiter:

--- Zitat von: PublicHeini am 15.12.2020 16:24 ---Es ist doch Corona... ;) 8)

--- End quote ---
Schon versucht, dass deinem Vermieter so mitzuteilen^^ Das ändert nichts an der Fälligkeit von Zahlungen.
Mach es wie Isie beschrieben.
Ich habe damals zum 15.11. begonnen und am Monatsende + anteiliger JSZ bekommen. So soll es sein. Dein AG ist gerade ein säumiger Schuldner. Ich persönlich würde aber trotzdem nicht klagen, sofern du den Job behalten willst ;)

Spid:

--- Zitat von: PublicHeini am 15.12.2020 16:35 ---Ich gehe mal nicht von Betrug (mit Absicht eine Gehaltszahlung unterschlagen) aus. Ich glaube meine oberste Bundesbehörde wird wegen meinem Gehalt nicht pleite gehen. Die paar Schulden mehr machen den Kohl....

Ich werde meinen Personalsachbearbeiter vllt morgen erst wieder erreichen, bevor ist mit Kanonen auf Spatzen schieße.

Danke erstmal für euren Rat.

--- End quote ---
Beim Eingehungsbetrug täuscht der Betrüger die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. Inwiefern wäre das nicht erfüllt? Und was hätte Unterschlagung damit zu tun?

Isie:

--- Zitat von: Spid am 15.12.2020 16:29 ---Sollte der Normalfall nicht sein, daß der AG keinen Eingehungsbetrug begeht?

--- End quote ---

Was meinst du damit? Wenn jemand am 15. eines Monats eingestellt wird, sollte es trotzdem machbar sein, das Gehalt pünktlich zu zahlen. Das erfordert lediglich eine sofortige Weiterleitung der Einstellungsunterlagen an die Bezügestelle und dort eine sofortige Weiterbearbeitung. Ob die erste Bezügezahlung durch das normale Abrechnungsprogramm oder als Abschlagszahlung erfolgt, ist für den Empfänger kein Unterschied, jedenfalls dann, wenn die Abschlagszahlung genauso hoch ist. Wenn der Arbeitgeber das standardmäßig nicht hinbekommt, sollte er besser nur zum 1. eines Monats jemanden einstellen.

Spid:
Wir können auch bei Einstellung zwei Werktage vor dem Zahltag noch unsere vertragliche Verpflichtung erfüllen. Ich würde dementsprechend keinen Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt im Monat abschließen - denn ich bin kein Betrüger. Wer in dem Bewusstsein, nicht leisten zu können oder zu wollen, einen Arbeitsvertrag schließt, ist ein Betrüger - so einfach ist das. Ich gehe angesichts von Schilderungen und Beobachtungen davon aus, daß die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und zahlreiche Selbstverwaltungskörperschaften Betrüger sind.

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