Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist und Stufenlaufzeit Arbeitgeberwechsel innerhalb TV-L
tjYX1988:
Danke :)
Hmmm, naja das ist, glaube ich, nicht ganz korrekt. Es hat sehr wohl eine Stufenlaufzeit in der Stufe 2 stattgefunden, nämlich 1 Jahr, 8 Monate...Hald in EG10, und nicht in EG9b.
Oder ist das hier unerheblich?
Spid:
Die Stufe 2 der E9b ist eine andere Stufe 2 als jene in der E10.
tjYX1988:
Ah okay, dann bezieht sich das auf das Entgelt.
Okay, verstanden :)
Danke!
Spid:
Nicht auf das Entgelt, sondern auf §16 Abs. 3 Satz 1 TV-L: „Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):[...]“
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