Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist und Stufenlaufzeit Arbeitgeberwechsel innerhalb TV-L
Spid:
--- Zitat von: tjYX1988 am 16.12.2020 16:53 ---Es sind zwei Dienststellen des Landes Baden-Württemberg. Entschuldigung, dass ich diese als "Arbeitgeber" deklariert habe.
Das Land BW bleibt Arbeitgeber.
--- End quote ---
Also jetzt doch? Trotz mehrfacher Nachfrage? Unglaublich...
Dann bedarf es keiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Regelungen zur Einstellung sind unbeachtlich und es handelt sich um eine Herabgruppierung, diese erfolgt stufengleich.
tjYX1988:
Ich finde es "unglaublich", dass man sich so an der Formulierung aufhängt!
Die genaue Konstellation hatte ich im Eingangspost erläutert. Meine Güte...
FRIEDE!
Pukki:
Das Problem ist halt, dass im Tarifrecht vieles an konkreten Formulierungen hängt ;)
Von meiner Seite war die Nachfrage nicht böse gemeint, aber die Ergebnisse sind eben abhängig von der Formulierung komplett unterschiedlich.
tjYX1988:
;) Danke.
Ich habe nur noch eine Frage:
Da es sich bei der Herabgruppierung um eine stufengleiche Herabgruppierung handelt: Beginnt die Stufenlaufzeit von neuem an zu laufen oder wird diese mitgenommen?
Spid:
Die Schilderung im Eingangspost war inkonsistent - wie bereits aufgezeigt. Wenn es darum geht, ob es sich um denselben AG handelt und auf diesen Umstand zudem explizit hingewiesen wird, bedarf es schon einer sehr gewöhnlichen Auffassungsgabe, um nicht zu erkennen, daß es nicht um eine stilistische Frage wie „heute“ oder „heuer“ geht, sondern um den zentralen Inhalt des Sachverhalts.
Die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe beginnt von vorn. Es handelt sich schließlich um eine andere Stufe, in der noch keine Stufenlaufzeit stattgefunden hat.
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