Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Entfall der Dienstpflicht mit Einarbeitungsverpflichtung vom 16.12.20-10.1.21

<< < (3/4) > >>

Spid:
Die Lösung ist eine Feststellungsklage, die dem AG den Kopf geraderückt.

Wdd3:

--- Zitat von: clarion am 19.12.2020 17:09 --- :o :o :o

Was sagt denn der Personalrat? Vermutlich nichts, weil sie vor Lachen hilflos am Boden liegen und nach Luft schnappen, ob der Absurdität.

--- End quote ---

Der Personalrat hat sich einen Überblick über die Sachlage verschafft und wird gleich in der nächsten Sitzung darüber diskutieren....2021  8) ....

Kotrast:
Hallo, Allerseits,

ich hänge mich hier mal dran. Ich lese hier im Forum schon ewig mit, war aber schon so lange nicht mehr angemeldet, dass ich sogar meinen Benutzernamen vergessen habe.

Ich frage mich, ob Öffi aus Bayern ist. Wir haben von unserem Finanzministerium ein entsprechendes Schreiben erhalten, wonach ab 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 der Dienst entfällt. Eingearbeitet werden muss die Zeit unter bestimmten Umständen.

Begründet wird das Ganze mit §5 Abs. 3 Arbeitszeitverordnung. Danach kann die Staatsregierung bei besonderen Anlässen anordnen, dass an einzelnen Arbeitstagen der Dienst ganz oder teilweise entfällt und die ausfallende Arbeitszeit einzuarbeiten ist.

§13 a. a. O. bestimmt, dass die vorstehende(n) Regelung (en) auf die Arbeitnehmer des FS Bayern übertragen werden, soweit sie in Dienststellen tätig sind, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, und soweit tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen.

Spid:
Da die Regelung höherrangigem Recht (hier die aus dem BGB resultierende Beschäftigungspflicht) zuwiderläuft, ist sie unwirksam. Da kann der Freistaat mit dem Füßchen stampfen, bis es ihm abfällt.

Kotrast:
Du beziehst dich auf §615, Satz 1 BGB, oder?

Ich lese das durchaus auch so und bin gespannt, ob wir was mitbekommen, ob das in anderen Ministerien oder nachgeordneten Behörden zu Problemen führt. Bei uns nicht, da wir systemrelevant (ich mag das Wort nicht, da für mich jeder Mensch und jeder Beruf systemrelevant ist) sind und uns diese Regelung daher nicht trifft. Andere Ministerien scheinen das aber durchzuziehen.

Wobei ich sagen muss, dass unser FM schon öfter merkwürdige Schreiben oder Durchführungshinweise schickt. Gerade Corona scheint die Fantasie reglrecht aufblühen zu lassen. Auch, was die Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände des Personalrats anbelangt. Gruslig,

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version