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AGG: Entschädigung, Klage, Widerruf, Kammertermin, Ausgang?!

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kraemerchen:
Hallo,

ich muss hier mal privat nachfragen sozusagen. Eine Freundin hatte im Fließtext ihrer Bewerbung "fünfzig GdB" angegeben, das Anforderungsprofil voll erfüllt, keine Einladung erhalten, Entschädigung geltend gemacht, Gütetermin vorm Arbeitsgericht wahrgenommen.

Unter allen Gesichtspunkten hatte der Richter empfohlen, einen Vergleich i. H. v. 1,5 Bruttogehältern auf Widerruf zu schließen, den der AG dann auch am letzten Tag widerrufen hat.

Der Bewerbungstext war noch nicht einmal eine Seite lang und der o. g. Hinweis stand im letzten Absatz.

Sie hatte in einem anderen Stellenbesetzungsverfahren, auf dem Sie sich nach der Geltendmachung einer Entschädigungszahlung, auf eine andere Stelle beworben hatte, an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen. Dieses Gespräch war aber für sie so offensichtlich ein Vorstellungsgespräch, das man führen musste, dass sie eben gleich mit einer Absage rechnen musste, die sie dann auch erhalten hat. Zu Beginn dieses Gespräch musste sie als erstes ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen und es wurden keine einzigen fachlich relevanten Fragen gestellt. In diesem zweiten Verfahren und in dieser entsprechenden Bewerbung hat sie ihre Schwerbehinderung anders mitgeteilt.

Meine Freundin bot sogar in dieser Güteverhandlung an, auch damit sie nicht als AGG-Hopperin rüberkommt und ihr es wirklich um die Stelle geht, dass sie sehr gerne viel lieber eine Stellenzusage erhalten würde.

Da die Bewerbung eben nur eine Seite lang war, sie in dem anderen Verfahren eine andere Formulierung nutzte, um auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen, sie an einem anderen Vorstellungsgespräch teilgenommen hat und sie sogar anbot, lieber dort anzufangen, als Geld zu bekommen riet der Richter eben zu einem Vergleich, besonders in Richtung des Arbeitgebers, der in die Güteverhandlung reinging und von Beginn an nicht zu einer gütlichen Einigung bereit war und das sogar sagte.

Der AG soll jetzt noch für einen Kammertermin genauer erläutern, warum dieser meint, keine Entschädigung zahlen zu müssen.

Aber was können da bitte noch für Argumente kommen?

Und wie sollte sich meine Freundin auf diesen Termin vorbereiten?

Da wäre ich Euch doch sehr dankbar.

LG

Bastel:
Eventuell sollte sich deine Freundin mal ohne diese Angabe vom GdB bewerben. Dann wird Sie auch aus Interesse an Ihrer Person eingeladen. Oder auch nicht...

karla:

--- Zitat von: Bastel am 22.12.2020 14:06 ---Eventuell sollte sich deine Freundin mal ohne diese Angabe vom GdB bewerben. Dann wird Sie auch aus Interesse an Ihrer Person eingeladen. Oder auch nicht...

--- End quote ---

Ich glaube, das hilft der TE bzw. ihrer Freundin im konkreten Fall gleich 0. :-(

Spid:
Warum sollte man da denn überhaupt helfen wollen? Zumal der Rat von @Bastel auch noch enorm hilfreich ist, wenn es der Betroffenen tatsächlich um eine Einstellung und nicht um eine Einladung geht.

Eukalyptus:
Ob man helfen will, ist Entscheidung jedes Einzelnen.

Allerdings *kann* man hier nach meiner laienhaften Bemerkung nicht helfen - von Seite Deiner Freundin könnte höchstens die Klage zurückgezogen werden. Andere Einflussmöglichkeiten sehe ich derzeit nicht. Dass sie beispielsweise ".. anderen Vorstellungsgespräch teilgenommen hat und sie sogar [sic!] anbot, lieber dort anzufangen, als Geld zu bekommen.." ist hier völlig unbeachtlich. Ich denke, das würde *jeder* Stellenbewerber anbieten, nicht nur sie ;-) .

Für die Zukunft empfehle stimme ich den Empfehlungen der anderen zu - Schwerbehinderung nicht angeben. Dass Schwerbehinderte eingeladen werden müssen ist eine gesetzliche Maßnahme, die ihren Zweck der leichteren Einstellung von Schwerbehinderten in der Regel verfehlt.

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