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AGG: Entschädigung, Klage, Widerruf, Kammertermin, Ausgang?!
FGL:
--- Zitat von: carriegross am 31.12.2020 23:02 ---Also ein dummer und diskriminierender Macho?
--- End quote ---
Ich liebe es, wenn die Snowflakes butthurt sind. :)
--- Zitat von: carriegross am 31.12.2020 23:02 ---ich bin trotzdem so frei und gebe einen link als Antwort bzgl. Datenschutz, obwohl man das wissen sollte oder zumindest selbst im www recherchieren können sollte.
[...]
Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Richter solche Dinge nicht zulässt, weil nicht darf. Und wenn dann der Kläger diesen Verstoß dem Landesdatenschutzbeauftragten meldet, dann gute Nacht für den Personaler! Das wird dann richtig teuer! Für den AG und den Personaler! Da sind max. drei Bruttomonatsgehälter ein Witz gegen!
--- End quote ---
Dein Link ist wertlos, da der Artikel nicht auf den von @andreb geschilderten Sachverhalt der Rechtsverteidigung gegen AGG-Hopper eingeht, sondern von einem singulären Bewerbungsverfahren ausgeht, das nicht in einen größeren Kontext eingebettet ist. Hast Du noch mehr?
carriegross:
--- Zitat von: FGL am 01.01.2021 01:18 ---
--- Zitat von: carriegross am 31.12.2020 23:02 ---Also ein dummer und diskriminierender Macho?
--- End quote ---
Ich liebe es, wenn die Snowflakes butthurt sind. :)
--- Zitat von: carriegross am 31.12.2020 23:02 ---ich bin trotzdem so frei und gebe einen link als Antwort bzgl. Datenschutz, obwohl man das wissen sollte oder zumindest selbst im www recherchieren können sollte.
[...]
Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Richter solche Dinge nicht zulässt, weil nicht darf. Und wenn dann der Kläger diesen Verstoß dem Landesdatenschutzbeauftragten meldet, dann gute Nacht für den Personaler! Das wird dann richtig teuer! Für den AG und den Personaler! Da sind max. drei Bruttomonatsgehälter ein Witz gegen!
--- End quote ---
Dein Link ist wertlos, da der Artikel nicht auf den von @andreb geschilderten Sachverhalt der Rechtsverteidigung gegen AGG-Hopper eingeht, sondern von einem singulären Bewerbungsverfahren ausgeht, das nicht in einen größeren Kontext eingebettet ist. Hast Du noch mehr?
--- End quote ---
Datenschutz steht über allem!
Ansonsten
http://www.gidf.de/
FGL:
--- Zitat von: carriegross am 01.01.2021 06:35 ---Datenschutz steht über allem!
Ansonsten
http://www.gidf.de/
--- End quote ---
2/10.
andreb:
Es ist ein heikles Thema, wie ich an den Reaktionen hier feststellen kann ;)
Also in meinen Augen kann das Datenschutz-Todschlagargument hier nicht ziehen. Im Geschäftsbereich BMVg wird ein zentrales E-Recruiting System für die Erstellung der Ausschreibungen und die darauf aufbauende Bewerberbearbeitung verwendet. Datenschutz wird also groß geschrieben, aber man kann sich auch vieles zusammenreimen...
Bzgl. der Unzuverlässigkeit von nichtschwerbehinderten Bewerbern, sollte doch offensichtlich sein, dass diese in zukünftigen Verfahren wohl mehr oder weniger mit besonderem Augenmerk betrachtet wird.
Des Weiteren muss der öffentlich-rechtliche AG das Verfahren unter Beachtung einer Bestenauslese i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG durchführen. Wenn ein Bewerber jedoch nachweislich (siehe Aktenvermerke) darauf abzielt, die bevorzugte Einstellung von schwerbehinderten Bewerbern missbräuchlich für sich dazu verwendet, um im Sinne eines „AGG-Hoppers“ drei Monatsbruttogehälter als Schadensersatz einzufordern, dann würde ich objektiv sagen, dass hier das Interesse des Arbeitgebers überwiegt, ein entsprechendes Verfahren ohne solch einen Quertreiber durchzuführen.
Wo bleibt die Gewähr für die Bestenauslese, wenn ich solch einen schwerbehinderten Bewerber immer und immer wieder einladen muss, wenn dafür wieder und wieder nichtschwerbehinderte Bewerber nicht berücksichtigt werden können?
Auch das Argument „beide einladen“ zieht in meinen Augen nicht. Man muss auch eine Grenze setzen bei den Einladungen.
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