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Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht

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MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 28.12.2020 13:44 ---
--- Zitat von: MrRossi am 28.12.2020 13:37 ---Nach deinen Vorbringungen müsste jeder solch eine Feststellungsklage machen der nicht selber solche Entscheidungen treffen  kann. Man weiß ja nie ob der AG richtig liegt....

--- End quote ---

Welche Entscheidungen?

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Die Entscheidungen dass der AG richtig liegt mit der Höhe seiner Entlohnung und keinem Eingruppierungsirrtum unterliegt.

Spid:
Im kommunalen Bereich und den meisten Ländern ist das zutreffend. Dort besitzt das damit befasste Personal in der weit überwiegenden Zahl nicht die hinreichende Güte, um bei der Bildung der Rechtsmeinung zur Eingruppierung eine höhere Qualität einzubringen, als es ein Würfelwurf täte.

MrRossi:
Was denkst Du, wielange bräuchten die Arbeitsgerichte bis alle aktuell Beschäftigten die es betrifft (90% vielleicht?) durch wären?

Spid:
Ein paar Jahre.

MrRossi:
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.

Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.

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