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Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 29.12.2020 11:04 ---
--- Zitat von: MrRossi am 29.12.2020 10:40 ---
--- Zitat von: Spid am 29.12.2020 10:18 ---
--- Zitat von: MrRossi am 29.12.2020 10:07 ---Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
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Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
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Wozu bedarf es dem Grundsatz dass die Eingruppierungnennung im Arbeitsvertrag nur deklatorisch ist, wenn im Nachgang in 90% eh ein Feststellungverfahren nötig wäre? Die Zuordnung der EG-Gruppe stellt nach dem Grundsatz auch nur eine Auffassung dar. Bereits bis zum Gütetermin sind mehr Recourcen wie nötig verschwendet, das wird auch der AG so in der Regel so sehen. Man muss sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte übermässig viel zu tun haben bei solch überzogenen Handeln.
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Inwiefern wäre die Inanspruchnahme von Rechtsschutz insbesondere in einem Rechtsstaat „überzogen“?
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Im Einzelfall nicht. Im Zusammenhang alle anderen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten unbeachtet zu lassen schon.
Spid:
Also soll das massenhafte Versagen der AG diese vor der Wahrnehmung von Rechtsschutz durch die AN schützen?
MrRossi:
Nein, ich schrieb bereits:
--- Zitat von: MrRossi am 29.12.2020 10:07 ---Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.
Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
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Insbesondere nochmals zur Wiederhohlung:
--- Zitat von: MrRossi am 29.12.2020 10:07 --- Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.
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Spid:
Warum sollte man das tun? Genau dazu ist der Gütetermin doch gedacht. Ein Antrag ist dafür, daß der AG seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nachkommt, aus gutem Grund nicht vorgesehen. Der AG muß ja auch keinen Antrag stellen, damit der AN morgens zur Arbeit kommt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 29.12.2020 12:08 ---Warum sollte man das tun?
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--- Zitat von: WasDennNun am 28.12.2020 11:36 ---Aus Gründen die auf emotionaler Ebenen liegen.
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--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2020 10:11 ---
--- Zitat von: MrRossi am 29.12.2020 10:07 --- der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
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Du glaubst doch nicht, dass Spid dieses Argument versteht, dass ist, bedingt durch seine außergewöhnlichen Begabung, außerhalb seiner Wahrnehmungsfähigkeit.
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Siehste, verstehste nicht, kannste ja auch nicht.
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