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Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
Spid:
--- Zitat von: Spid am 28.12.2020 12:44 ---Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.
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WasDennNun:
Für die Rechtsfrage.
Aber nicht für den Weg diese geklärt zu bekommen.
Denn da spielen auch Dinge außerhalb der Rechtsfragen eine Rolle.
Die Dir fremd, aber trotzdem existent sind.
EDIT:
Mir ist klar, dass nur ein Gericht Rechtsfragen klären kann
WasDennNun:
--- Zitat von: WasDennNun am 28.12.2020 15:26 ---
--- Zitat von: Spid am 28.12.2020 14:10 ---
--- Zitat von: Spid am 28.12.2020 14:00 ---Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.
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--- End quote ---
Es geht aber nicht immer nur um Rechtsfragen.
Aber das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.
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Spid:
Da es nur einen Weg zur Klärung von Rechtsfragen gibt, sind Deine Vorbringungen unbeachtlich.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 29.12.2020 16:46 ---Da es nur einen Weg zur Klärung von Rechtsfragen gibt, sind Deine Vorbringungen unbeachtlich.
--- End quote ---
Es müssen aber nicht alle Rechtsfragen vor Gericht geklärt werden, ein Brief, ein Nachfragen und man einigt sich über eine gemeinsame Rechtsauffassung über die Eingruppierung reicht.
So machen es vernünftige Menschen.
Dazu muss man nicht als erstes das Gericht bemühen.
Und hat außerdem nach Vorteile, die außerhalb deiner Vorstellungskraft stehen.
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