Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
Spid:
Da dadurch eben nichts - und schon gar nicht die Eingruppierung - geklärt wird, geht auch Deine neuerliche Vorbringung völlig an der Sache vorbei.
WasDennNun:
Eben nicht, du verstehst es nur nicht.
Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.
Welche das sein könnten, braucht (kann) man dir leider nicht erklären.
Denn das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.
Spid:
Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich. Es geht um Eingruppierung, Eingruppierung ist eine Rechtsfrage, was ohne rechtlichen Belang ist, ist für die Rechtsfrage belanglos. Eingruppierung ist, tariflich geregelt. Daraus folgt ein Mindestvergütungsanspruch.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 29.12.2020 17:04 ---Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich.
--- End quote ---
Siehste, besser kannst du es nicht bestätigen.
Aber nem Blinden kann man auch nur schwer Farbe erklären, dass geht aber immerhin.
Spid:
Es ist Dir überlassen darzulegen, inwiefern für die Eingruppierung relevant sei, was Menschen wollen.
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