Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
WasDennNun:
Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2020 16:57 ---Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.
--- End quote ---
Spid:
Und das ist kein Thema dieses Unterforums, denn das hat keinen Bezug zu den hier behandelten Tarifverträgen. Was Menschen wollen ist nämlich tariflich unbeachtlich - und, sofern es sich nicht um meinen Willen handelt, ansonsten auch. Tariflicher Regelungsgegenstand ist die Eingruppierung. Wenn Du Gefühlchen diskutieren möchtest, bliebe Dir das Brigitteforum.
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2020 18:18 ---Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
--- End quote ---
Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.
Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.
BAT:
Für viele Beschäftigte sehe ich sowieso eher Probleme bei den Stufen. Da wird auch jedes Gericht bestätigen, daß eine jahrelange Auszahlung nur eines Teilgehaltes recht mäßig ;) ist.
So WTF?
Spid:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 29.12.2020 20:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.12.2020 18:18 ---Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
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Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.
Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.
--- End quote ---
Eben deshalb sollten massenhaft TB Eingruppierungsfeststellungsklagen erheben - es ist ja davon auszugehen, daß die irrige Rechtsmeinung bei einem tatsächlichen Irrtum grob vier Entgeltgruppen in beiden Richtungen um die tatsächliche Eingruppierung streut und es in den Fällen, in denen der AG vorsätzlich falsch entgeltet, sowohl solche gibt, die bewußt übertariflich vergüten wie auch solche, die den AN betrügen. In allen Fällen, in denen die irrige Rechtsmeinung zum Nachteil des TB ist, sollte sie durch Feststellungsklagen korrigiert werden - und ich gehe davon aus, daß diese TB Ihre Eingruppierung sehr wohl interessiert.
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