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Kinder in PKV und Familienversicherung

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Shokkel:
Hallo zusammen,

Ich werde demnächst Beamtenanwärter und hab somit die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Gerne würde ich natürlich auch meine beiden Kinder dort versichern.
Wenn eines der Kinder krank wird, dann gibt es ja von der PKV keine Lohnfortzahlung, anders als wie bei der GKV.
Da meine Frau weiterhin in der GKV bleibt , meinte der Versicherungsvertreter, wir können unsere Kinder auch weiterhin zusätzlich über die Familienversicherung in der GKV lassen. Diese müssten wir dann nutzen wenn es im eine Krankschreibung geht.
Er sagt man befindet sich damit in einer Grauzone.
Ist es wirklich so? Ich meine die Kinder sind ja eh umsonst in der GKV... also was spricht dagegen? Oder ist es doch nicht erlaubt?
Beihilfeträger ist Berlin

Danke für Antworten!

LG

Dennis

BalBund:
Kurz gesagt: Maßgeblich ist, was der Beamte verdient und was seine Frau. Liegt der Beamte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind die Kinder in der Regel über ihn mitzuversichern, also in der PKV.

Verdient er weniger ODER verdient seine Frau mehr als er, dann darf sie die Kinder in der GKV halten, inkl. Lohnfortzahlung für sich selbst, wenn sie denn das kranke Kind betreut.

Gewerbeaufsichtbeamter:
Die Grenze beträgt für 2020 noch 62.550. Ab 2021 sind es 64.350. Da bist du mit den Anwärterbezügen erst mal weit von entfernt. Nach dem Vorbereitungsdienst je nach Laufbahngruppe wären das ca. A13 Stufe 3 andere Besoldungen und Stufen kann man ja über den Rechner vergleichen.  Angenommen hab ich mal Steuerklasse 4 und zwei Kinder.

Shokkel:
Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Auch nach der Ausbildung werde ich noch unter der Grenze von 62.550 Euro liegen... und daran wird sich auch nie was ändern...

Also würde aus Eurer Sicht nichts dagegen sprechen?
Jemand anderes sagte mir die Beihilfe würde es verbieten,  denn dort heißt  es

Landesbeihilfe Berlin schreibt u.a.:
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
(1) Beihilfefähig sind nicht die Aufwendungen
1. - 6. [hier nicht relevant]
(2) Ferner sind Aufwendungen nicht beihilfefähig, soweit auf sie gegen Dritte ein Ersatzanspruch besteht, der nicht auf den Dienstherrn oder von ihm Beauftragte übergeht.

Wie sieht es damit aus ?

Gewerbeaufsichtbeamter:
Deine Kinder beziehen ja ihre Leistungen aus der GKV. Es kann sein das gewisse Leistungen ggf. von der Beihilfe mit übernommen werden aber dazu ist man zu weit vom Beihilferecht in Berlin entfernt.

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