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Kinder in PKV und Familienversicherung
lumer:
Hat mal jemand § 45 SGB V gelesen? In der GKV gibt es höchstens 10 Tage Krankengeld für KmK. Dementsprechend sind i.d.R. auch die beamtenrechtlichen Vorschriften ausgestaltet, sodass diesbezüglich im Ergebnis keine "Rosinenpickerei" möglich ist.
Lars73:
Ohne dieses Konstrukt hätte die Mutter keinen Anspruch auf Kinderkrankentage. Für den Beamten gelten sowieso die beamtenrechtlichen Regelungen. Ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht nicht, da er nicht dort versichert ist. Nach meinen Verständnis ist Voraussetzung fürs Kinderkrankengeld, dass Kind und Elternteil in der GKV (ggf. auch als freiwillig versicherte Person) sind.
Shokkel:
--- Zitat von: Lars73 am 11.01.2021 08:40 ---Ohne dieses Konstrukt hätte die Mutter keinen Anspruch auf Kinderkrankentage. Für den Beamten gelten sowieso die beamtenrechtlichen Regelungen. Ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht nicht, da er nicht dort versichert ist. Nach meinen Verständnis ist Voraussetzung fürs Kinderkrankengeld, dass Kind und Elternteil in der GKV (ggf. auch als freiwillig versicherte Person) sind.
--- End quote ---
Genau so ist es...
Wenn die Mutter mit dem Kind zu Hause bleibt, dann würde ihr aus meiner Sicht ein Nachteil entstehen.
Denn sie bekommt für den Tag kein Lohn vom Arbeitgeber .
Nur aus diesem Grunde würde ich die Kinder gerne zusätzlich in der GKV lassen.
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