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Kinder in PKV und Familienversicherung

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WasDennNun:
@Shokkel
Du möchtest deine Kinder sowohl in der GKV, als auch bei dir in der PKV versichern?

Shokkel:

--- Zitat von: WasDennNun am 28.12.2020 13:51 ---@Shokkel
Du möchtest deine
Kinder sowohl in der GKV, als auch bei dir in der PKV versichern?

--- End quote ---

Richtig,  würde hauptsächlich die PKV nutzen, wenn ich aber für mein Kind eine Krankschreibung benötige,  dann würde ich die GKV beanspruchen.

Lars73:
Für die Behandlung des Kindes dürfte grundsätzlich kein Beihilfeanspruch bestehen, wenn das Kind über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist. Da muss man sich die Regelung des Bundeslandes genau anschauen.

was_guckst_du:
...Rosinenpickerei klappt eben nicht immer... 8)

BYL:

--- Zitat von: Lars73 am 28.12.2020 15:30 ---Für die Behandlung des Kindes dürfte grundsätzlich kein Beihilfeanspruch bestehen, wenn das Kind über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist. Da muss man sich die Regelung des Bundeslandes genau anschauen.

--- End quote ---

Art. 96 Abs. 2 Satz 3 BayBG gilt nicht (GKV-Sachleistungsverweis)

2. für berücksichtigungsfähige Kinder eines Beihilfeberechtigten, die von der Versicherung in der gesetzlichen Kranken einer anderen Personerfasst werden.

Wenn Kinder GKV-Familienversichert sind beim ANDEREN Ehegatten, so gilt der strenge Sachleistungsverweis eben nicht und es stehen weite Beihilfeleistungen zur Verfügung als nur Heilpraktiker/WL/Zahnersatz. Jedoch dann halt zum BMS und nicht zu 100 %.

FÜR BAYERN! Ob andere BL ähnliche RL in deren Beihilfeverordnungen implementiert haben entzieht sich meiner Kenntnis!

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