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Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich

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veeam:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.01.2021 07:39 ---vielen Dank!
fachliche Weisungsbefugnis habe ich ja entsprechend gegenüber allen externen Dienstleistern, welche uns im Punkto IT betreuen.

Was wären denn zb spezial Aufgaben bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung?
Unter anderem betreue ich auch die mobilen Geräte mittels MDM (Verwaltung, Schulen,...)
Verantwortung für den Internetauftritt (hauptsächlich technisch, aber auch teils inhaltlich).
Unsere Schließanlage wird gerade auf digital umgestellt, auch hierfür trage ich die Verantwortung, Betreue es komplett und vergebe zB die Schließberechtigungen.
An einigen Gebäuden habe wir eine Videoüberwachung, wofür ich zuständig bin.
Alles komplett immer von der Beschaffung über die Installation (teils in Eigenleistung, teils durch externe Dienstleister) bis zu Betreuung.
Und und und...also alles, was nur im geringsten mit Technik / IT zu tun hat.

--- End quote ---

Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8.  Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.

WasDennNun:

--- Zitat von: veeam am 04.01.2021 12:51 ---Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8.  Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.

--- End quote ---
In welchem Teil der EGO würdest du dies ansiedeln?
Ist denn beides Teil einer IT Ausbildung? (ich bin da nicht mehr so auf der Höhe der Zeit)
Wenn es Teil einer Fachinformatiker Ausbildung ist, dann finde ich die 9b schon hoch.

BTW: meine Argumentation zielt ja auch dahin, dass es dem AG leicht gemacht wird,
sich bei seiner Meinungsbildung noch oben zu orientieren.  8)

superbraz:

--- Zitat von: veeam am 04.01.2021 12:51 ---Die Betreuung eines MDM sollte eher in Richtung EG9b zu finden sein.
Videoüberwachung maximal EG8.  Schließsysteme stellen da keine keine Ausnahme dar.

--- End quote ---

Betreuung an sich ok...
aber komplett inkl. Aufsetzen bis hin zur Geräteverteilung?
Kann ich mir nicht vorstellen, denn ich kenne einige aus dem IT Bereich, auch mit Fachausbildung, die mit MDM nichts am Hut haben und jetzt beim Digitalpakt etc. nicht weiter kommen.

aber das ist eben alles Ansichtssache, zumindest mein Empfinden.
Das ist auch genau das Problem, was ich bei den Eingruppierungen sehe.
Für denn einen ist die Arbeit "alles doch mit der normalen Ausbidlung" abgedeckt,
der nächste sieht eine besondere Schwierigkeit in den Aufgaben.

Fakt ist, dass ohne IT´ler in der Verwaltung nichts geht.

sehe es mittlerweile auch so, dass es eben am AG liegt, ob er einem die EG gewähren will oder nicht.
die Aufgaben lassen sich nicht komplett in eine Arbeitsplatzbeschreibung / Aufgabenübertragung fassen, kommt täglich neues hinzu und müsste stets angepasst werden.

Den Passus betr. fachlicher Weisungsbefugnis für die EG11 finde ich auf jeden Fall interessant und in meinem speziellen Fall auch zutreffend. Versuche mich darauf zu berufen.

Spid:
Wer Tätigkeitsdarstellungen ständig anpassen muß, hat als AG so starke Organisations- und Planungsmängel, daß die Rechtsmeinung zu Eingruppierungen nicht sein primäres Problem ist. Es läßt sich jede auszuübende Tätigkeit in Arbeitsvorgängen beschreibend dergestalt niederlegen, daß sie auch von Dauer ist - man muß es nur können. Diese führt dann unter ansonsten gleichen Umständen zu genau einer Eingruppierung.

WasDennNun:
Spid Könnte man als auszuübende Tätigkeiten schreiben:
Planung, Aufbau, Pflege, Betreuung, Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur
für die Bereiche Verwaltung, Kita ....

Wäre das dann ein AV?
Würde das dann aufgrund der strategischen Ausrichtung E13 ergeben?

Oder muss man bei den AVs die einzelnen angewendeten Techniken aufspalten ?
Hier ja Schliesssystem, MDM, Video, ...

Das muss man doch nur, wenn der AG die MA so aufteilt, oder?

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