Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Solidaritätszuschlag aus Rechner entfernen?
Spid:
Bloß weil ich das Wort an ihn gerichtet habe, heißt das nicht, daß ich auf seine Meinung Wert legte oder gar seines Rates bedürfte. Er beschränke seine höchst eingeschränkte Fähigkeit zum Urteil besser auf jene, die mit ihm in der Menge des Pöbels verschwimmen.
Isie:
Meint er mich? Dann halte er sich künftig zurück, wenn er des Sachverhalts nicht kundig ist.
Spid:
Mit wem spricht er? Sicher nicht mit uns, denn wir haben nicht nur den Sachverhalt erkannt:
--- Zitat von: Geschädigter am 04.01.2021 14:36 ---
--- Zitat von: Spid am 04.01.2021 08:02 ---.... zu dumm, das richtige Steuerjahr auszuwählen
--- End quote ---
Wieso muss ich überhaupt noch beim Rechner ein Steuerjahr auswählen, wenn ich doch explizit schon den Rechner für 2021 ausgewählt habe?
--- End quote ---
sondern auch die Nachfrage zutreffend beantwortet:
--- Zitat von: Spid am 04.01.2021 14:41 ---Weil Steuerjahr und Laufzeit einer Entgelttabelle bei weitem nicht immer übereinstimmen.
--- End quote ---
Isie:
Sag ich doch:
Sachverhalt erkannt, inhaltlich gute Beiträge, leider oft plus überflüssige Anmerkungen, die keiner erbeten hat.
Sachverhalt nicht erkannt oder nicht sachkundig: unbrauchbare Beiträge.
Versuchs mal mit ein bisschen Freundlichkeit und schreibe keine Posts, wenn du nicht fachkundig bist.
Spid:
Freundlichkeit ist unbeachtlich - und ihrer bedarf nur der, der sonst nichts kann. Da ich stets fachkundig bin, schreibe ich stets - und ob Du das anders siehst, ist nunmal schlicht unbeachtlich. Der Sachverhalt ist stets der geschilderte, fehlerhafte Schilderungen sind das Versagen des Fragestellers. Meine Anmerkungen sind niemals überflüssig und von meinem Nektar der Weisheit zu nippen bedarf keiner Bitte.
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