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Rufbereitschaft
Spid:
Vor allem nichts, was man nicht abbiegen könnte, indem man sich wöchentlich mit dem AG vor dem ArbG trifft. Vor allem der Brückentag bietet sich ja für vorläufigen Rechtsschutz förmlich an.
Schmitti:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.01.2021 09:21 ---...nur die Kleinigkeiten, die man dann als AN eben ebenso anwenden kann, weil der Vorgesetzte in Ungnade gefallen ist.
--- End quote ---
Eben. Und wer die einmal kennt, will auch kaum darauf verzichten ;-)
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 06.01.2021 09:36 ---Vor allem nichts, was man nicht abbiegen könnte, indem man sich wöchentlich mit dem AG vor dem ArbG trifft. Vor allem der Brückentag bietet sich ja für vorläufigen Rechtsschutz förmlich an.
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Die Jauchegrube vor dem Arbeitsgericht ;D
Versorger112:
Also so einen Quatsch hab ich selten gelesen. Wenn es denn so wäre, ist man meines Erachtens selbst schuld.
Was ist mit dem Betriebsrat, was ist mit dem Vorgesetzten vom Vorgesetzten. Es gibt immer Mittel und Wege, glaube mir.
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