Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
"nicht bewerbungsberechtigt"
Insider2:
Guten Tag,
auch wenn die Antwort(en) auf meine Sachverhalt nicht im TvÖD-Bund zu finden sind und ich somit (Asche auf mein Haupt) das falsche Forum nutze, schildere ich den Sachverhalt trotzdem weil die Institution um die es geht, unter den Geltungsbereich des besagten TV fällt:
Es ist eine E 10 Stelle gemäß des allgemeinen Teils der EntgO ausgeschrieben. Neben den fachlichen Voraussetzungen ist laut Anforderungsprofil "unabdingbar", dass der Bewerbende seit min. 24 Monaten Tätigkeiten der EG 9c wahrnimmt. Nun ja....
Der interne Kollege X (bereits E 10) eines anderen Referates bewirbt sich und erhält eine Absage mit dem Tenor: Sie erfüllen die "unabdingbaren Voraussetzungen" (also 24 Monate in E 9c - nee, er ist ja schon ewig in E 10) nicht und sind daher "nicht bewerbungsberechtigt" ....
Eure Meinung dazu?!
was_guckst_du:
...allein die Aussage "nicht bewerbungsberechtigt" wäre schon ein Grund für eine Klage...
2strong:
Ist es wirklich unzulässig, eine Funktion ausschließlich für "Beförderungsbewerber" auszuschreiben, d. h. Umsetzungsbewerber auszuschließen?
Spid:
Inwiefern wäre diese Einschränkung geeignet, die Stelle nach Eignung zu besetzen - sofern es sich um einen öffentlichen AG handelt, was sich ja nicht aus der Wahl des Unterforums ergibt.
Insider2:
--- Zitat von: Spid am 06.01.2021 16:30 ---Inwiefern wäre diese Einschränkung geeignet, die Stelle nach Eignung zu besetzen - sofern es sich um einen öffentlichen AG handelt, was sich ja nicht aus der Wahl des Unterforums ergibt.
--- End quote ---
Es handelt sich um einen Träger eines Zweiges der Sozialversicherung der unter den Geltungsbereich des TvöD-Bund fällt --> öffentlicher AG
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