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§ 22 TVöD - Krankengeldzuschuss - das Papier nicht wert

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Isie:
Die Regelung des § 22 bewirkt zwar nicht das, was vom TE erwartet wurde, aber der Arbeitgeber zahlt neben dem KGZ, der ggf. 0 beträgt, die VL weiter und viel wichtiger noch die Zusatzversorgungsbeiträge. Es werden zwar auch ZV-Arbeitnehmeranteile fällig, aber die Arbeitgeberanteile werden ebenfalls in voller Höhe auf der Basis des ZV-Entgelts weiter gezahlt und es entstehen ZV-Beitragsmonate.

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