Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
§ 22 TVöD - Krankengeldzuschuss - das Papier nicht wert
Isie:
--- Zitat von: WasDennNun am 08.01.2021 22:54 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 08.01.2021 20:28 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.01.2021 13:54 ---[Oftmals ist eine Wiedereingliederung für den AG in der Tat eine monetär attraktive Angelegenheit.
Er bekommt eine Arbeitskraft von der Krankenkasse gestellt.
(und dieser Part eine einseitige Regelung zugunsten der Arbeitgeber.)
Der AN bekommt nicht sein volles Entgelt, selbst wenn die Leistung die er dem AG schuldet erbringt.
Dafür hatte er ja vorher den vom Spid erwähnten Vorteil.
--- End quote ---
...in der Wiedereingliederung schuldet der AN dem AG gar keine Leistung, weil er immer noch "Krankgeschrieben" ist..
--- End quote ---
Deswegen sollten viele Leute die Wiedereingliederung auch sein lassen und länger Krank bleiben und dann gleich wieder voll Arbeiten, oder früher Voll Arbeiten.
--- End quote ---
Wenn Arzt und Patient der Meinung sind, dass eine normale Arbeitsleistung aufgrund des Kranheitsverlaufs oder der Krankheitsdauer nicht sofort erbracht werden kann, ist eine Wiedereingliederung m. E. sinnvoll. Die Wiedereingliederung dient in diesem Fall dazu, sich wieder einzuarbeiten, ohne gleichzeitig die volle Arbeitsleistung erbringen zu müssen.
Spid:
Also ist der Leistungserbringer in der Wiedereingliederung der AG, der die Rahmenbedingungen herstellt, unter denen der AN alsbald wieder seine vertraglichen Pflichten erfüllen kann.
WasDennNun:
--- Zitat von: Isie am 09.01.2021 10:50 ---Wenn Arzt und Patient der Meinung sind, dass eine normale Arbeitsleistung aufgrund des Kranheitsverlaufs oder der Krankheitsdauer nicht sofort erbracht werden kann, ist eine Wiedereingliederung m. E. sinnvoll. Die Wiedereingliederung dient in diesem Fall dazu, sich wieder einzuarbeiten, ohne gleichzeitig die volle Arbeitsleistung erbringen zu müssen.
--- End quote ---
Ja, sehe ich auch so. Allerdings sehe ich dieses eher in Ausnahmenfällen so, als in den meisten Fällen.
(Reine Beobachtungswerte und Ergebnis von Gesprächen nach der Wiedereingliederung)
Daher schrieb ich auch " sollten viele Leute die Wiedereingliederung auch sein lassen "
Die Stellen sich oft nicht die Frage ob andere Wege besser sind:
ein paar Wochen weiter voll zuhause AU sein
und/oder
wesentlich früher wieder voll arbeiten bei voller Bezahlung.
bricke:
Guten Morgen
und Danke für die erfolgten Rückmeldungen. Mein Post geht auch nicht gegen die Möglichkeit der Wiedereingliederung, das war gerade in meinem Fall (Schulter-OP) eine sinnvolle Angelegenheit.
Mir ging es darum aufzuzeigen, dass die Regelung des § 22 TVöD den Beschäftigten nichts bringt, obwohl es beim Lesen durchaus den Eindruck erweckt, dass keine finanzielle Einbußen während einer längeren Arbeitsunfähigkeitsphase entstehen.
Einen guten Start in die neue Woche
bricke
Spid:
Wo würde ein solcher Eindruck erweckt? Die Regelung ist doch klar und eindeutig formuliert.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version