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Höhergruppierung + Forderungen

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MarcBelger:
Hallo Leser,

ich befinde mich aktuell in folgender Situation:

- Realschulabschluss 2016
- Sommer 2019 Abschluss zum Anwendungsentwickler
- Übernahme im Öffentlichen Dienst in E8 Stufe 1

Für nächstes Jahr will ich aufjedenfall Höhergruppiert werden.
Mindestens E9b.
Jetzt ist meine Frage:
Ist es mit ca. 1,5 Jahr Berufserfahrung zu viel gefordert wenn ich zu der E9b noch eine Zulage von evlt. 500€ fordere ??
Und wäre ein Aufstieg in E10 ohne Zulage dann direkt möglich, wenn die Stellenbeschreibung entsprechend angepasst wird??

(3 Kollegen mit ähnlichen Tätigkeiten sind in E11)

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Der TVÖD sieht eine solche Zulage nicht vor. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

MarcBelger:
Also angenommen ich bekomme eine Stellenbeschreibung, welche E10 entspricht, könnte ich dann keine weitere Sonderzulage fordern ?? ich meine gehört zu haben, dass man bis zu 1000€ pro Monat mehr Zahlen kann für bis zu 5 Jahre

Spid:
Fordern kannst Du alles mögliche, im Tarifvertrag ist es nicht vorgesehen.

MarcBelger:
Aber es ist machbar und muss nur genehmigt werden oder verstehe ich das falsch ?

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