Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung + Forderungen

<< < (3/3)

Spid:
Welcher Bestandsschutz?

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

ABCKE:
Die Eingruppierung richtet sich nach deiner dauerhaften auszuübenden Tätigkeit. Wenn diese der E10 entspricht, dann steht dir auch ein Entgelt nach dieser Entgeltgruppe zu. Eine darüber hinausgehende Fachkräftezulage würde sich z.B. nach der Fachkräfte-RL der VKA richten.

Klär also mit deinem AG mal die Anwendbarkeit der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren
(Fachkräfte-RL) ab. Diese wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.

Abrufbar unter: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/200919_Fachkr%C3%A4fte-Richtlinie.pdf

Voraussetzung wäre aber z.B. das du neu eingestellt wirst (Personalgewinnung) oder eine Abwanderung zu einem anderen Arbeitgeber droht (Personalbindung).

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version