Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung + Forderungen
Spid:
Der Tarifvertrag legt lediglich eine Mindestvergütung fest. Es gibt aber zahlreiche kommunale AG, denen eine übertarifliche Vergütung grundsätzlich untersagt ist.
MarcBelger:
Alles klar... also probieren und hoffen
dahofa:
Schau mal bei der Arbeitgeberrichtlinie der VKA (Fachkräfte-RL). Da steht Deine Zulage. Ab E 9
Spid:
Auch Arbeitgeberrichtlinien gestatten solchen kommunalen AG, denen eine übertarifliche Vergütung nicht gestattet ist, keine ebensolche.
perlita777:
Entfällt der Bestandschutz, wenn im Vertrag eine Vorbehaltliche Eingruppierung verabredet wurde. Und die Eingruppierungsprüfung erst nach 5 JAhren erfolgt?
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