Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
15 Stunden Arbeitszeit als Norm
lehrnrw:
Guten Abend,
auf der Arbeit (SuE) wird aktuell eine Dienstplanänderung samt Arbeitszeitänderungen durchdacht (TVöD).
Aktuell arbeite ich überwiegend von 20:00 - 08:00 mit Bereitschaftszeit von 00:00 - 06:00. Im Stundenkonto werden mir dafür 8 Stunden Arbeitszeit angerechnet.
Nach der Änderung soll der Dienst samstags von 18:00 - 09:00 Uhr gehen, ebenfalls mit o.g. Bereitschaft. Das wären tatsächliche Anwesenheit auf der Arbeit: 15 Stunden!
Meine Frage ist, ob diese Arbeitszeiten (die regelmäßig eingeplant werden sollen) tariflich geeignet sind? Ich finde 15 Std. - auch mit Bereitschaftszeit - sehr viel...
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: lehrnrw am 14.01.2021 20:51 ---Guten Abend,
auf der Arbeit (SuE) wird aktuell eine Dienstplanänderung samt Arbeitszeitänderungen durchdacht (TVöD).
Aktuell arbeite ich überwiegend von 20:00 - 08:00 mit Bereitschaftszeit von 00:00 - 06:00. Im Stundenkonto werden mir dafür 8 Stunden Arbeitszeit angerechnet.
Nach der Änderung soll der Dienst samstags von 18:00 - 09:00 Uhr gehen, ebenfalls mit o.g. Bereitschaft. Das wären tatsächliche Anwesenheit auf der Arbeit: 15 Stunden!
Meine Frage ist, ob diese Arbeitszeiten (die regelmäßig eingeplant werden sollen) tariflich geeignet sind? Ich finde 15 Std. - auch mit Bereitschaftszeit - sehr viel...
--- End quote ---
Die Frage ist, lässt der Tarifvertrag zu, dass gemäß § 7 ArbZG abweichende Regelungen getroffen werden können. Zumindest bei der bestehenden Regelung kommen schon 12 Stunden Arbeitzeit zusammen. Also müsste auch im Arbeitszeitkonto 12 Stunden stehen. Ich gehe mal davon aus, dass die acht Stunden für bezahlte 8 Stunden stehen. Bereitschaftszeit ist nach dem ArbZG Arbeitszeit.
15 Stunden sehe ich schon als sehr kritisch an. In diesen 15 Stundne müssten wir schon einen erheblichen Umfang an Bereitschaftszeit haben und dies müsste erst mal nachgeweisen werden.
Spid:
Welcher BT findet Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?
lehrnrw:
@Spid: Ich weiß leider nicht, was man als BT bezeichnet. Die "Regelungen des TVöD" bestehen, so die einzige Passage im Vertrag. Unter "Arbeitszeit" steht noch, dass Nacht- und Wochenendarbeit im gesetzlich zulässigen Umfang geleistet werden kann.
@Gewerbeaufsichtsbeamter
Danke für deine Antwort! Ob zwischen "bezahlter Arbeit" oder Bereitschaftszeit unterschieden wird, weiß ich nicht. Mir ist nur bekannt, dass wir in unsere Stundenzettel 8 Std. Arbeitszeit eintragen, das ist unsere Anordnung...
Nach eurer Einschätzung würde ich mal einen Juristen über den aktuellen Vertrag und die geplante Änderung blicken lassen...
Spid:
Als BT bezeichnet man die besonderen Teile des TVÖD. Je nachdem, in welchem Dienstleistungsbereich man arbeitet, findet der entsprechende besondere Teil für diesen Dienstleistungsbereich Anwendung.
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