Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

15 Stunden Arbeitszeit als Norm

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lehrnrw:
@Spid: Das wird es sein, korrekt!

Spid:
Dann findet der BT-B Anwendung, mithin sei auf §45 BT-B verwiesen, der die Ausdehnung der Arbeitszeit auf bis zu 16 Stunden täglich erlaubt, sofern mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit im Rahmen von Bereitschaftsdienst geleistet wird, es sich um die Bereitschaftsstufen A oder B handelt und eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 58 Stunden nicht überschritten wird.

lehrnrw:
Danke für die Aufklärung.

Das wäre dann aber ja nicht gegeben. Die Bereitschaftszeit von 00:00 - 06:00 bleibt dieselbe, lediglich aktive Arbeitszeit wird hinzugefügt. Somit wären beim Dienst von 18:00 - 09:00 Uhr lediglich 6 Std. Bereitschaftszeit, 9 Std. wären aktive Arbeitszeit.

Spid:
Du vergisst die Pausenzeiten.

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