Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

15 Stunden Arbeitszeit als Norm

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lehrnrw:
Ah, danke für die Aufklärung! Dann scheint es der kommunale Sozial- und Erziehungsdienst zu sein. Die Eingruppierung des Entgelts erfolgt gemäß TVöD-SuE. Andere Informationen haben wir nicht...

Lars73:
Der SuE ist kein eigener BT. Ggf. hilft es wenn du den Arbeitgeber/die Einrichtung grob beschreibst.

Spid:
Es gibt keinen TVÖD-SuE - und der "kommunale Sozial- und Erziehungsdienst" ist kein Dienstleistungsbereich. Die Sonderregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst finden sich im BT-V, andere BT verweisen darauf. Eine Tätigkeit, die unter die Sonderregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst fällt, bietet keinen Hinweis auf den anzuwendenden BT.

lehrnrw:
@Lars73: Es handelt sich um eine kommunale Einrichtung zur Betreuung Minderjähriger, eine Wohngruppe mit 24h Betreuung. Einstellung erfolgt als Erzieherin. Die Stadt ist der Träger der Einrichtung.

Spid:
Es handelt sich also um eine Einrichtung i.S.d. §40 Abs. 1 BT-B: Einrichtungen  und  Heime, die  der  Förderung  der  Gesundheit, der  Erziehung, der Fürsorge oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen, der Fürsorge  und  Betreuung  von  obdachlosen,  alten,  gebrechlichen,  erwerbsbeschränkten  oder  sonstigen  hilfsbedürftigen  Personen  dienen, auch  wenn diese Einrichtungen nicht der ärztlichen Behandlung der betreuten Personen dienen?

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