Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
WasDennNun:
--- Zitat von: Opa am 18.01.2021 13:57 ---Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?
--- End quote ---
§ 45 BeamtStG/§ 78 BBG
2strong:
Das verpflichtet den Dienstherrn zum Schutz des Beamten vor besonderer Gefährdung, es begründet kein Recht zur Inanspruchnahme von Privatbesitz des Beamten.
WasDennNun:
--- Zitat von: 2strong am 18.01.2021 15:05 ---Das verpflichtet den Dienstherrn zum Schutz des Beamten vor besonderer Gefährdung, es begründet kein Recht zur Inanspruchnahme von Privatbesitz des Beamten.
--- End quote ---
Sagst Du, halte ich auch nicht für unwahrscheinlich, aber bisher hat das noch kein Gericht gesagt.
Und solange kann mit diesem Schwert ein Dienstherr dir (versuchen) HO zu befehlen, damit du dich nicht im Amt ansteckst.
Und durch das besondere Dienst und Treueverhältnis, kann das möglicherweise sogar erlaubt sein, sofern die anderen Randbedingungen stimmen.
(Was sie beim TE nicht der Fall ist)
Yvonne:
Ein wenig geht das hier bei den Rechtsgrundlagen durcheinander. Treuepflicht und Fürsorgeprinzip sind zwei Seiten einer Medaille.
Es könnte sich in der aktuellen Lage eine Pflicht für Beamt*innen ergeben, den Dienst für eine gewisse Zeit im Home-Office zu leisten. Umgekehrt kann der Dienstherr aus seiner Fürsorgepflicht heraus gehalten sein, in diesem konkreten Fall aufgrund der Umstände davon abzusehen.
Letztendlich entscheiden kann das hier niemand, das macht im Zweifel das Verwaltungsgericht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Yvonne am 18.01.2021 17:15 ---Letztendlich entscheiden kann das hier niemand, das macht im Zweifel das Verwaltungsgericht.
--- End quote ---
Jipp, mein reden.
Müssen halt nur darauf warten, dass da ein Beamter mal entsprechend klagt, damit das geklärt ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version