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Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
StuEv:
Hallo zusammen,
habe Anfang Dezember eine Stufenlaufzeitverkürzung beantragt.
Zu dieser Zeit war ich in EG 12 Stufe 3.
Im Januar habe ich eine neue Stelle als Sachgebietsleiter bekommen in EG 13 Stufe 3.
Ich wollte somit rückwirkend bewirken das man mich in EG 12 Stufe 4 höher gruppiert damit ich dann zu jetzigem Zeitpunkt in EG 13 Stufe 4 bin.
Mein Antrag wurde damals vom Fachamt bestätigt und unterschrieben.
Das Hauptamt hat diesen Antrag mitr folgenden Begründungen abgelehnt:
-"Eine Stufenvorweggewährung gehört nicht zu den zwischen dem Personalrat und der Verwaltung vereinbarten Bausteinen der Personalentwicklung"
"ich könne mich aber an die Organisationsabteilung wenden sofern ich eine Überprüfung der Stellenbewertung wünsche"
Die restlichen Worte waren das ich die Stelle als Sachgebietsleiter als Wertschätzung der Verwaltung anerkennen könne ::)
Habe ich jetzt noch irgend eine chance was zu tun?
Ich finde die Begründung total wirr und verstehe das nicht weil es doch durchaus zu den Bausteinen der Personalentwiclung gehört wenn es im Tarif steht?
Bin sehr enttäuscht :'(
Spid:
Der AG muß keine Kann-Bestimmungen umsetzen.
WasDennNun:
--- Zitat von: StuEv am 18.01.2021 14:28 ---Ich finde die Begründung total wirr und verstehe das nicht weil es doch durchaus zu den Bausteinen der Personalentwiclung gehört wenn es im Tarif steht?
--- End quote ---
Ja, sie sind ein kann angewendet Baustein.
Und dein Laden hat Entschieden: Wollen wir nicht anwenden.
Das ist vielleicht enttäuschend, aber dafür hat man ja die Wahl, dann eben einen weniger enttäuschenden AG zu finden.
Saggse:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.01.2021 14:40 ---Das ist vielleicht enttäuschend, aber dafür hat man ja die Wahl, dann eben einen weniger enttäuschenden AG zu finden.
--- End quote ---
Wurde ein solcher Arbeitgeber, der diese Möglichkeit nutzt, eigentlich schon mal irgendwo gesichtet?
StuEv:
ja habe mich davor bei anderen Städten informiert und da ist es gang und gäbe!
Ich war der erste bei meiner Verwaltung der überhaupt so einen Antrag gestellt hat.
Da bekommt die Verwaltung natürlich Angst, dass noch mehr solcher Anträge eingehen und dann wird es von vorneherein abgelehnt.
Sieht man ja an der dürftigen Begründung.
Grüße
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