Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...

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WasDennNun:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 19.01.2021 13:03 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 19.01.2021 12:05 ---Warum sollte man der Übertragung von Tätigkeiten die in eine höhere EG führen zur Unzeit zustimmen?

--- End quote ---

Weil man seinen AG so toll findet und auf Gehalt verzichtet.
Balkonklatschen reicht.............................ist ja auch nicht mehr gewollt, weder von Verdi noch vom AG

Wer sich immer noch auf Verdi und Tarifverträge verlässt und nicht selbst sein Gehirn einschaltet, dem kann man nicht mehr helfen. Oder man hat eine systemrelevante Funktion als Postwagenschubbser. Dem wird von Verdi geholfen.

--- End quote ---
Richtig, wer sich als Schaaf in einer Herde versteht und alle sollen gleich laut blöööken und gleich viel Heu kriegen, der ist da doch gut aufgehoben.

Wer sich jedoch als Teilnehmer am Arbeitsmarkt begreift, der nimmt halt auch Tteil an der Verhandlung über die Bedingungen das Arbeitsvertrages.

WasDennNun:

--- Zitat von: StuEv am 19.01.2021 09:22 ---also kommt es auf die Quantität an und nicht auf die zusätzlichen Aufgabenfelder und das Engagement?

Zumindest habe ich nun endlich mal eine erklärung mit deinem zweiten Absatz die ich verstanden habe, danke.

--- End quote ---
Jaein:
Natürlich ist Quantität ein mögliches Kriterium für die Leistungsmessung.
Die Qualität kann es auch sein.

Es kommt auf keinen Fall auf Engagement an, dass braucht man vielleicht um eine überdurchschnittliche Leistung zu erzielen. Man kann aber auch mit viel Engagement null Leistung erbringen.

Und zusätzliche Aufgabenfelder führen zu einer höheren Entgeltgruppe oder zu eine Änderung der Zeitanteile.
Aber nicht automatisch zu einer höheren Leistung.

Und weil eben fast alle sich scheuen ein objektive Leistungsbewertung über alle Mitarbeiter zu machen (weil so was würden dann ja die PR oftmals fordern) nutzt man halt diese Instrument im "guten" wie im "bösen" nicht.

Ramirez:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 19.01.2021 14:26 ---Es wäre sinnvoller gewesen, im Vorfeld darauf hinzuweisen und eine Regelung zu finden.
Üblich ist z.B. in E12/3 zu bleiben + eine Zulage (Differenzbetrag) und erst nach erreichen der Stufe 4 höher zu gruppieren.

--- End quote ---
Wenn es eine Zulage nach §14 ist bringt das leider absolut gar nichts, weil die dauerhafte Übertragung dann zum Zeitpunkt der Zulagengewährung zurück gerechnet wird.

@StuEv
Ich habe den EG 12->13 Spaß so ähnlich mitgemacht, da ich aufgrund eines guten Verhältnisses zu meinen Vorgesetzten leider zu viel Vertrauen hatte.
Ich kann Ihnen nur raten die Führungsposition nicht anzunehmen, wenn es noch möglich ist. Wann so etwas überhaupt bindend zählt ist hier im Forum ja häufig beschrieben.
Alternativ kündigen, so wie ich es dann gemacht habe. Es befreit sehr sich der miesen Behandlung zu entziehen und ein Loch zu hinterlassen.

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