Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
Dienstbeflissen:
Derjenige der die neuen Tätigkeiten überträgt weis meist doch gar nicht in welcher Stufe sich der AN befindet und erst recht nicht wann der nächste Stufenanstieg ansteht. Meist hilft da dann Reden.
StuEv:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 19.01.2021 13:42 ---Derjenige der die neuen Tätigkeiten überträgt weis meist doch gar nicht in welcher Stufe sich der AN befindet und erst recht nicht wann der nächste Stufenanstieg ansteht. Meist hilft da dann Reden.
--- End quote ---
Das ist richtig aber den Zeitpunkt zur Annahme der Stelle kann man sich nun mal nicht raussuchen sonst bleibt das Sachgebiet ohne Führungspersonal.
Oder würdest du sagen das es sinnvoller gewesen wäre die Stelle anzunehmen in EG 12 Stufe 3 und beim Stufenanstieg in 4 dann in Eg 13 hochgruppiert zu werden?
Lars73:
Sinnvoll wäre z.B. Führung auf Probe bis zum Stufenaufstieg (wenn dann innerhalb von 2 Jahren erreicht).
Das man eine Annahme einer E13 verzögert um Stufenlaufzeitverluste zu vermeiden ist auch nicht völlig ungewöhnlich. Habe ich auch selber durchgesetzt, weil ich meine Höhergruppierung nicht selber bezahlen wollte...
JahrhundertwerkTVÖD:
Es wäre sinnvoller gewesen, im Vorfeld darauf hinzuweisen und eine Regelung zu finden.
Üblich ist z.B. in E12/3 zu bleiben + eine Zulage (Differenzbetrag) und erst nach erreichen der Stufe 4 höher zu gruppieren.
Im Status quo ist lediglich das eigene Ego befriedigt und der AG freut sich, dass du auf Geld verzichtest. Du hast dir die Höhergruppierung eingekauft :-)
Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung, mithin bestimmen beide Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich, wann diese Änderung stattfinden soll.
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