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Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...

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Spid:
An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.

StuEv:

--- Zitat von: Spid am 18.01.2021 16:25 ---An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.

--- End quote ---

Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.

Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.

Spid:
Es gibt ja nicht mal einen solchen Antrag - oder wo siehst Du eine solche Antragsmöglichkeit im TVÖD?

Die entsprechende Norm ist eine Kann-Bestimmung, die der AG anwenden kann, um einzelne AN zu bevorteilen, ohne den tariflichen Rahmen zu verlassen.

WasDennNun:

--- Zitat von: StuEv am 18.01.2021 16:31 ---
--- Zitat von: Spid am 18.01.2021 16:25 ---An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.

--- End quote ---

Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.

--- End quote ---
Damit sie tarifkonform einzelne Mitarbeiter besser stellen können, wenn sie wollen.

--- Zitat ---Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.

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Falsch! Als Arbeitnehmer hast du alle Chancen der Welt dir einen AG zu suchen, der anders handelt.


--- Zitat ---Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.

--- End quote ---
Wurde es doch:
Dein AG hat einvernehmlich mit den PR beschlossen dieses tarifliche Konstrukt nicht einzusetzen.
Klarer, fairer und deutlicher geht es doch nicht.

Davon ab, wie hast du eigentlich nachgewiesen, dass du eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erbracht hast?
Die ist nämlich ja Voraussetzung für die Anwendung der Stufenlaufzeitverkürzung.

BAT:
Im Kern ist die Anwendung einer Stufenlaufzeitverkürzung nur eine Verkürzung der Zeit, in der dem Arbeitnehmer das voll Gehalt vorenthalten wird ;)

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