Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
StuEv:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.01.2021 17:26 ---
--- Zitat von: StuEv am 18.01.2021 16:31 ---
--- Zitat von: Spid am 18.01.2021 16:25 ---An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.
--- End quote ---
Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
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Damit sie tarifkonform einzelne Mitarbeiter besser stellen können, wenn sie wollen.
--- Zitat ---Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.
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Falsch! Als Arbeitnehmer hast du alle Chancen der Welt dir einen AG zu suchen, der anders handelt.
--- Zitat ---Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.
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Wurde es doch:
Dein AG hat einvernehmlich mit den PR beschlossen dieses tarifliche Konstrukt nicht einzusetzen.
Klarer, fairer und deutlicher geht es doch nicht.
Davon ab, wie hast du eigentlich nachgewiesen, dass du eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erbracht hast?
Die ist nämlich ja Voraussetzung für die Anwendung der Stufenlaufzeitverkürzung.
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Ich habe meine Aufgaben mit meiner Stellenbeschreibung verglichen und darauf hingewiesen was ich in den letzten Jahren an zusätzlicher Verantwortung und Sonderaufgaben hatte.
Mein Amtsleiter u. Abteilungsleiter haben darauffhin eine Stellungnahme geschrieben in der das ganze bestätigt wurde.
Viele Grüße
Spid:
Du hast also dargelegt, daß Du Dich mit anderen zur Unbotmäßigkeit verabredet hast und wolltest dafür auch noch belohnt werden? Hier gäbe es für alle Beteiligten eine Abmahnung.
StuEv:
--- Zitat von: Spid am 19.01.2021 08:53 ---Du hast also dargelegt, daß Du Dich mit anderen zur Unbotmäßigkeit verabredet hast und wolltest dafür auch noch belohnt werden? Hier gäbe es für alle Beteiligten eine Abmahnung.
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Du klingst ziemlich frustriert mit deinen Antworten. Ist alles okay?
Dann lege doch mal dar wie man eine Stufenlaufzeitverkürzung im üblichen Sinne begründet.
Spid:
Ich bin emotional völlig uninvolviert. Unterlasse es, Deinen Magel an emotionaler Kontrolle auf mich zu projizieren. Wer von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit abweicht, handelt vertragswidrig und mithin in abmahnwürdiger Art und Weise. Übergriffige Vorgesetzte, mit denen sich zu derlei Unbotmäßigkeit verabredet wird, können ebenfalls abgemahnt werden - und werden es hier auch stets.
Man ermittelt die durchschnittliche Leistung und die individuelle Leistung und legt die deutliche Überdurchschnittlichkeit letzterer dar.
StuEv:
--- Zitat von: Spid am 19.01.2021 09:02 ---Ich bin emotional völlig uninvolviert. Unterlasse es, Deinen Magel an emotionaler Kontrolle auf mich zu projizieren. Wer von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit abweicht, handelt vertragswidrig und mithin in abmahnwürdiger Art und Weise. Übergriffige Vorgesetzte, mit denen sich zu derlei Unbotmäßigkeit verabredet wird, können ebenfalls abgemahnt werden - und werden es hier auch stets.
Man ermittelt die durchschnittliche Leistung und die individuelle Leistung und legt die deutliche Überdurchschnittlichkeit letzterer dar.
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das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
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