Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
Spid:
Über systematische Leistungsbeurteilungen.
Neben dem Umstand, daß ich mich zu Respekt nicht eingelassen habe, gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht - oder wo stünde da was von "Antrag"? Ich hatte mich auch nicht auf den Antrag bezogen, sondern sehr deutlich auf die Unbotmäßigkeit - hier die vorsätzliche Abweichung von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit - abgehoben, die abmahnwürdig ist auch wenn man sich mit subalternem Führungsperonal dazu verabredet hat.
WasDennNun:
--- Zitat von: StuEv am 19.01.2021 09:09 ---das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
--- End quote ---
In Fälle pro Minute z.B.
o.ä.
--- Zitat ---Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
--- End quote ---
Es gibt keinen solchen Antrag.
Der AG kann sich tarifkonform dafür entscheiden jemanden der überdurchschnittliche Leistung macht entsprechend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu geben.
Genauso wie es bei die Minderleistenden machen kann, die Stufenlaufzeit zu verlängern.
Da viel AG und PR sagen: Wer A sagt muss auch B sagen. verzichten die meisten auf beide Möglichkeiten
StuEv:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.01.2021 09:15 ---
--- Zitat von: StuEv am 19.01.2021 09:09 ---das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
--- End quote ---
In Fälle pro Minute z.B.
o.ä.
--- Zitat ---Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
--- End quote ---
Es gibt keinen solchen Antrag.
Der AG kann sich tarifkonform dafür entscheiden jemanden der überdurchschnittliche Leistung macht entsprechend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu geben.
Genauso wie es bei die Minderleistenden machen kann, die Stufenlaufzeit zu verlängern.
Da viel AG und PR sagen: Wer A sagt muss auch B sagen. verzichten die meisten auf beide Möglichkeiten
--- End quote ---
also kommt es auf die Quantität an und nicht auf die zusätzlichen Aufgabenfelder und das Engagement?
Zumindest habe ich nun endlich mal eine erklärung mit deinem zweiten Absatz die ich verstanden habe, danke.
StuEv:
--- Zitat von: Spid am 19.01.2021 09:13 ---Über systematische Leistungsbeurteilungen.
Neben dem Umstand, daß ich mich zu Respekt nicht eingelassen habe, gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht - oder wo stünde da was von "Antrag"? Ich hatte mich auch nicht auf den Antrag bezogen, sondern sehr deutlich auf die Unbotmäßigkeit - hier die vorsätzliche Abweichung von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit - abgehoben, die abmahnwürdig ist auch wenn man sich mit subalternem Führungsperonal dazu verabredet hat.
--- End quote ---
Meinst du subaltern bildungssprachlich oder im Beamtenjargon?
Spid:
Keine Ahnung, was Beamte für einen Jargon pflegen. Subalternes Führungspersonal ist solches Führungspersonal, das anderem Führungspersonal untergeordnet - eben subaltern - ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version