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Kinderkranktage
SUElerin2020:
--- Zitat von: Isie am 19.01.2021 13:19 ---Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.
--- End quote ---
Das bedeutet nun genau was?
123456:
--- Zitat von: SUElerin2020 am 19.01.2021 13:44 ---
--- Zitat von: Isie am 19.01.2021 13:19 ---Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.
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Das bedeutet nun genau was?
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Soll ich dir ne Zeichnung machen?
SUElerin2020:
Das ist nicht nötig. Eine kurze Erklärung wäre hilfreicher
Lars73:
Kein Anspruch auf die 4 Tage wenn Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht. Daneben braucht es auch dafür einen Nachweis zur Notwendigkeit.
SUElerin2020:
Danke Lars 🥰
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