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Kinderkranktage

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SUElerin2020:

--- Zitat von: Isie am 19.01.2021 13:19 ---Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

--- End quote ---

Das bedeutet nun genau was?

123456:

--- Zitat von: SUElerin2020 am 19.01.2021 13:44 ---
--- Zitat von: Isie am 19.01.2021 13:19 ---Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

--- End quote ---

Das bedeutet nun genau was?

--- End quote ---

Soll ich dir ne Zeichnung machen?

SUElerin2020:
Das ist nicht nötig. Eine kurze Erklärung wäre hilfreicher

Lars73:
Kein Anspruch auf die 4 Tage wenn Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht. Daneben braucht es auch dafür einen Nachweis zur Notwendigkeit.

SUElerin2020:
Danke Lars 🥰

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