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Kinderkranktage
was_guckst_du:
--- Zitat von: SUElerin2020 am 19.01.2021 13:44 ---
--- Zitat von: Isie am 19.01.2021 13:19 ---Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.
--- End quote ---
Das bedeutet nun genau was?
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...nix für lau :D
MH:
Uns wurde immer durch die Blume gesagt, dass es einfacher ist, sich selbst einfach krank zu melden, anstat "krank Kind: Scheinbar hat das irgendwas mit der Lohnabrechnung zu tun.
Sprich: Das man da Geld wg. "krank Kind" nachträglich "einfordern" müsste und dies ein größere Aufwand wäre .. Ist das korrekt?
Jedenfalls kenne ich ein paar Muttis und auch Väter, die das so "leben".
Lars73:
Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.
Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.
Tashibo:
--- Zitat von: Lars73 am 19.01.2021 16:10 ---Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.
Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.
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Bei uns wurde/wird das auch von den jeweiligen Personalsachbearbeitern, den Kollegen und Kolleginnen geraten. Gerade wenn es sich nur um jeweils einen Tag gehandelt hat. Macht es für die Damen und Herren einfacher...
Sobald aber jemand mal was sagen würden, wären grad die Personalsachbearbeiter die die sich an nichts mehr erinnern können.
MH:
--- Zitat von: Lars73 am 19.01.2021 16:10 ---
Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.
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... Interessant. Dadurch bekommt man weniger Gehalt? Das erklärt nun alles.. Ich habe mich immer schon gefragt, was das "Problem" ist, da ja extra "Kind Krank" Tage zur Verfügung stehen.
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