Das wird dann wohl ein spannende Klage. Ich würde vermuten, dass die Dienststelle meint, dass Stufe 2 in EG 14 einschlägig ist. Was zu einem Entgelt von S17 Stufe 4 + 180€ für die nächsten 2 Jahre führt.
Da dies ein ganz erheblicher Unterschied zu EG 14 Stufe 4 ist, wird die Frage zu beantworten sein, ob die von Spid vertretende Auffassung so überzeugend ist, dass man ein arbeitsgerichtliches Verfahren anstrebt.
2025/26 wird das dann das BAG entscheiden.