Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?

<< < (4/9) > >>

Moonlight:

--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 14:53 ---Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?

--- End quote ---

Einen Arbeitsvertrag habe ich erhalten. Mit meiner damaligen EG7. Derzeit wurde ich in die EG8 eingruppiert und bald soll dann die endgültige Eingruppierung in EG9a erfolgen. Lt. Stellenausschreibung habe ich mich auf eine EG9a Stelle beworben.

Moonlight:

--- Zitat von: was_guckst_du am 21.01.2021 14:57 ---..gibt es denn in dem Laden keinen funktionierenden Personalrat? (gehört zu seinen ureigensten Aufgaben, darauf zu achten)

--- End quote ---

Ähm, der Personalrat hier funktioniert nur insoweit, dass Kaffee gekocht und Browserspiele gespielt werden. Für die Beschäftigten einsetzen? Nein.

Spid:
Ich habe nicht nach einem Arbeitsvertrag gefragt. Ich fragte, wie der AG seiner Nachweispflicht nachgekommen ist.

Moonlight:

--- Zitat von: Lars73 am 21.01.2021 14:57 ---Die Tätigkeit die du machen sollst ist klar und unstrittig E9a?
Bei einer Klage wäre die Darlesungslast bei dir. Dafür musst du Darlegen was die übertragenden Aufgaben sind, welche Arbeitsvorgänge (mit welchen Zeitanteilen) sich daraus ergeben und welche Entgeltgruppe sich daraus ergibt.

--- End quote ---

Wie gesagt, eine Stellenbeschreibung wurde mir nie ausgehändigt.

was_guckst_du:
ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version