Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HE] anderer Bewerber
Organisator:
--- Zitat von: Ballanation am 25.01.2021 17:12 ---Dies habe ich natürlich verstanden.
Allerdings ist in der Praxis eine Einstellung in den gehobenen Dienst A13 bei 3 Personen vollzogen worden ohne die Laufbahnen durchlaufen zu haben.
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Dann müssen hier weitere Dinge vorliegen, die mir nicht bekannt sind. z.B. Lehrer im gD wurden direkt mit A 12 / A 13 verbeamtet.
--- Zitat von: Ballanation am 25.01.2021 17:12 ---Irgendwie ist es für mich auch nicht logisch 20 Jahre im öffentlichen Dienst zu sein und sich bis E12 hochgearbeitet zu haben um anschließend wieder nach A9 quasi degradiert zu werden??? Zumal diese A13 Stelle im Stellenplan vorhanden und ausgewiesen ist und eine entsprechende Stellenbewertung/Dienstpostenbeurteilung mit EG12/A13 bei den Personen vorlag.
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Das Beamtenrecht hat eine andere Logik, nämlich das Laufbahnprinzip. Es geht grundsätzlich davon aus, dass man am Beginn seiner beruflichen Laufbahn das Beamtenverhältnis wählt. Spätere Verbeamtungen sind da eher die Ausnahme, dafür wurden Einstellungsmöglichkeiten im ersten oder zweiten Beförderungsamt geschaffen, wenn dies auch bei einer früheren Verbeamtung erreichbar gewesen wäre.
Wer sich erst nach 20 Jahren für eine Verbeamtung entscheidet hat Pech gehabt, er hätte diese Entscheidung auch früher treffen können oder verbleibt im Angestelltenverhältnis. Augen auf bei der Berufswahl!
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