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[HE] anderer Bewerber

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WasDennNun:

--- Zitat von: Ballanation am 25.01.2021 16:47 ---direkt in die A13 eingestellt werden?

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Direkt in die A13 gehobener Dienst?

Organisator:

--- Zitat von: Ballanation am 25.01.2021 16:47 ---Wie machen es denn verschiedene Städte und Gemeinden, dass sowohl andere Bewerber (aus dem öffentlichen Dienst) aber auch andere Bewerber (aus dem privaten Bereich) direkt in die A13 eingestellt werden? Ich kenne gleich 3 Personen, bei denen dies erfolgt ist. 2, die vorher ein Angestelltenverhältnis bis EG 11 und EG 12 durchlaufen hatten (Laufzeit bald 20 Jahre im öffentlichen Dienst, einer von Lehre über 2 AG-Prüfung und einer von Lehre mit anschließendem Studium) sowie ein externer Quereinsteiger? Wird da einfach die Ernennungsurkunde ausgehändigt und wo kein Kläger, da kein Richter?

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Eine Ernennung in die A 13h ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den höheren Dienst vorliegen. Eine Ernennung in die A 13g ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vorliegen und die Ämter der Laufbahn durchschritten wurden.

Laut Sachverhalt liegen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vor, eine Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt (A 9).

Pukki:

--- Zitat von: Ballanation am 25.01.2021 16:47 ---(...) A13 gibt es doch sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst?(...)


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Das ist korrekt. Aber in der Laufbahn des gehobenen Dienstes wird man nicht direkt im Endamt eingestellt, sondern muss die Laufbahn durchlaufen. Das heißt also im Regelfall, Einstellung in A9 > Beförderung nach A10 > Beförderung nach A11 > Beförderung nach A12 > Beförderung nach A13 - sofern man denn einen entprechenden Dienstposten bekleidet und die entsprechende Stelle zur Verfügung steht.

In der Laufbahn des höheren Dienstes gelten andere Anforderungen. Sofern diese erfüllt sind, kann man natürlich auch direkt in A13 in der Laufbahn des höheren Dienstes einsteigen.

Im Eingangspost beziehst du dich auf den gehobenen Dienst, und da gilt erstgenanntes.

Edit: Der Organisator war schneller.

Ballanation:

--- Zitat von: Organisator am 25.01.2021 17:00 ---
--- Zitat von: Ballanation am 25.01.2021 16:47 ---Wie machen es denn verschiedene Städte und Gemeinden, dass sowohl andere Bewerber (aus dem öffentlichen Dienst) aber auch andere Bewerber (aus dem privaten Bereich) direkt in die A13 eingestellt werden? Ich kenne gleich 3 Personen, bei denen dies erfolgt ist. 2, die vorher ein Angestelltenverhältnis bis EG 11 und EG 12 durchlaufen hatten (Laufzeit bald 20 Jahre im öffentlichen Dienst, einer von Lehre über 2 AG-Prüfung und einer von Lehre mit anschließendem Studium) sowie ein externer Quereinsteiger? Wird da einfach die Ernennungsurkunde ausgehändigt und wo kein Kläger, da kein Richter?

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Eine Ernennung in die A 13h ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den höheren Dienst vorliegen. Eine Ernennung in die A 13g ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vorliegen und die Ämter der Laufbahn durchschritten wurden.

Laut Sachverhalt liegen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst vor, eine Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt (A 9).

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Dies habe ich natürlich verstanden.

Allerdings ist in der Praxis eine Einstellung in den gehobenen Dienst A13 bei 3 Personen vollzogen worden ohne die Laufbahnen durchlaufen zu haben.

Irgendwie ist es für mich auch nicht logisch 20 Jahre im öffentlichen Dienst zu sein und sich bis E12 hochgearbeitet zu haben um anschließend wieder nach A9 quasi degradiert zu werden??? Zumal diese A13 Stelle im Stellenplan vorhanden und ausgewiesen ist und eine entsprechende Stellenbewertung/Dienstpostenbeurteilung mit EG12/A13 bei den Personen vorlag.

Ballanation:

--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2021 16:52 ---
--- Zitat von: Ballanation am 25.01.2021 16:47 ---direkt in die A13 eingestellt werden?

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Direkt in die A13 gehobener Dienst?

--- End quote ---
Ja genau.

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