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[BY] Zukünftiger Anwärter in der Verwaltung - Fragen
bettelmusikant:
Ohne dass ich in der Materie drin stecke und dir gesundheitlich alles Gute wünsche: Bei Multipler Sklerose kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den Ausfallerscheinungen. Das hat dann evtl. Auswirkungen auf die Prognose des Amtsarztes.
Garfield73:
--- Zitat von: bettelmusikant am 27.01.2021 11:48 ---Ohne dass ich in der Materie drin stecke und dir gesundheitlich alles Gute wünsche: Bei Multipler Sklerose kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den Ausfallerscheinungen. Das hat dann evtl. Auswirkungen auf die Prognose des Amtsarztes.
--- End quote ---
Hat es mit Sicherheit.
Ein Zimmerkollege von mir hatte (vor laaanger Zeit) auch die amtsärztlicher Untersuchung mit GdB. Damals war es so, dass nicht geprüft wurde, ob der Beamte voraussichtlich bis zu seiner Pensionierung gesund bleiben könnte.
Es hat ausgereicht, wenn er voraussichtlich einen gewissen Zeitraum (ich glaube es waren 10 Jahre) dienstfähig sein wird.
Kingrakadabra:
Völlig richtig. Hier kommt der Fürsorgeerlass zur Anwendung. Der Prognosezeitraum "verkürzt" sich dann auf 5 Jahre. Da bei MS keine richtige Prognose möglich ist, hängt es wohl am Amtsarzt und den behandelnden Ärzten.
Alles Gute und viel Erfolg.
Hage
Organisator:
Da es sich hier um die erstmalige Ernennung zum Anwärter handelt sehe ich eh keine großen Probleme hinsichtlich der amtsärztlichen Untersuchung. Da die Ernennung im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt, welches automatisch mit dem Ende der Ausbilung endet, sind die Anforderungen an eine Gesundheitsprognose eh nicht allzu hoch.
BüroLurchNRW:
Hallo Minze,
ich kenne mich nicht direkt aus mit den Behörden in Bayern, aber das Prinzip sollte ja überall dasselbe sein ;)
Da sich hier nun viele auf Punkt 3 fixiert haben, hier noch etwas zu Punkt 1. Ich beschreibe es subjektiv und gebe lediglich meine Erfahrungen wieder:
Bei den Kommunalen Behörden ist es stark abhängig von deren Größe wie ich finde. In einer kleinen Stadtverwaltung gibt es nicht so viele Mitarbeiter, sodass oftmals viele Aufgaben zusammen gelegt werden. Das heißt du hast häufiger ein größeres Aufgabenspektrum, jedoch bist du dann auch häufig "Mädchen für alles/vieles". Vorteil ist hier sicherlich, dass es etwas familiärer und (so meine Erfahrung) etwas weniger hierarchisch zugeht wie in großen Behören (z.B. Bezirksregierungen / Ministerien). Zudem wirst du dort selten Langeweile haben.
Je größer die Behörde, umso mehr Mitarbeiter, umso mehr werden die Aufgaben eher auf mehrere Schultern verteilt. Das Aufgabenspektrum wird hier eher kleiner sein und du hast meist Kollegen, die dasselbe machen und mit denen man sich austuaschen kann (in kleinen Behörden gibt es auch oft "Einzelkämpfer" für manche Bereiche). Das ist am Ende sicherlich Geschmackssache und kommt darauf an wie flexibel du bist mit dem Arbeits- und Wohnort. Dies ist natürlich nur ein grober Anriss. Ansonsten gibt es natürlich Behörden, die nicht die klassische Stadtverwaltung sind, sondern spezielle Aufgaben übernehmen- auch hier Geschmackssache. Ein Wechsel ist ja aber immer möglich wenn es einem nicht gefällt...das wirst du sowieso erst feststellen, wenn du drin steckst.
Chancen auf Übernahme kannst du vorher erfragen. Bei uns im Studium wurden eigentlich alle übernommen bis auf einer bei einer Stadt - dies wurde ihm aber vorher auch gesagt! Beförderungschancen sind in großen Behörden wahrscheinlich auch größer.
Zu Punkt 3 aber auch noch eine kurze Anmerkung: die hier genannte Öffnungsaktion für die PKV läuft nur noch bis zum Frühjahr, sodass sie für dich wohl nicht mehr zum Tragen kommt und dir somit wahrscheinlich nur die GKV bleibt.
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