Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Hausmeister / Eingruppierung
Weltraumpräsident:
Aber nicht konkret oder?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 27.01.2021 15:53 ---Die EGO hat keinen Teil III.
--- End quote ---
Stimmt, war geistig im TV-L
Spid:
--- Zitat von: Weltraumpräsident am 27.01.2021 17:02 ---Aber nicht konkret oder?
--- End quote ---
Nun, als einzige Abweichung wurde die JSZ beschrieben - weshalb die landesbezirkliche Regelungskompetenz aus dem Anhang Regelungskompetenzen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist.
Sollte es hier doch eine weitere Abweichung geben, wären Deine Ausführungen jedenfalls unzutreffend - denn in Teil A Abschnitt I Ziff. 2 EGO findet sich der sonstige Beschäftigte nicht.
Weltraumpräsident:
Einverstanden.
RMeAN:
Danke schonmal für euren Input!
Der TVÖD wird komplett angewendet, abgesehen von der Jahressonderzahlung.
Sonst müsste die Chefetage jetzt ja auch nicht so auf der Eingruppierungsproblematik bestehen.
Laut EGO würde ich mich ja denk ich da sehen:
3Für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten, deren Tätigkeit nicht in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal aufgeführt ist, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten (Teil A Abschnitt I Ziffer2);
hieße: 2.Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
Stand jetzt:
Entgeltgruppe 4, weil "schwierige Tätigkeiten", aber keine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Falls ich das richtig seh wäre das hier der Punkt, dass auch ohne Ausbildung die höhere Entgeltgruppe anerkannt werden könnte:
5.Anerkannte Ausbildungsberufe
1Anerkannte Ausbildungsberufe sind nur solche, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung geregelt sind.
2Soweit in Tarifverträgen auf Landesebene bzw.im Tarifvertrag zu § 20 Abs.1BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten und verwaltungs-oder betriebseigener Prüfung Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gleichgestellt sind, bleiben diese Regelungen unberührt.
Wo finde ich denn die Regelung, dass ich ohne die Ausbildung eine Gruppe niedriger wäre? Das hab ich leider noch nicht gefunden...
Ein bisschen unübersichtlich ist es schon - bei Haufe zum Beispiel findet man eine EGO in der Schulhausmeister beschrieben sind. Mit Gebäudeleittechnik, Brandmeldeanlage, Messungen und Co. wäre ich dann der Entgeltgruppe 7 zuzuordnen falls das für uns auch gilt.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgeltordnung-vka-xxiii-schulhausmeisterinnen-und-schulhausmeister_idesk_PI13994_HI9862784.html
In der durchgeschriebenen Fassung vom VKA finde ich allerdings nichts explizit zu Hausmeistern.
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