Hallo zusammen,
das Tarifeinigungspapier 2020 enthält ja folgende Regelung:
Beschäftigte im Geltungsbereich des BT-B, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Absatz 1 TVöD ab dem 1. März 2021 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25,00 Euro. Für Beschäftigte der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg beträgt die Zulage monatlich 35,00 Euro. § 24 Absatz 2 findet Anwendung.
Unter anderem ver.di und haufe schreiben in ihren Ausführungen:
Beschäftigte in Baden-Württemberg erhalten 35 € (anstatt 25 €).
Wenn der Arbeitgeber in BaWü nun aber KEIN Mitglied des KAV Baden-Württemberg ist (aber dennoch den TVöD anwendet), dann hat er auch nur 25 € an seine Beschäftigten zu bezahlen, oder sehe ich das falsch?