TVöD-B Pflege - Einigungspapier - Zulage 25 € oder 35 €

Begonnen von Kathastrophe1989, 29.01.2021 11:26

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kathastrophe1989

Hallo zusammen,

das Tarifeinigungspapier 2020 enthält ja folgende Regelung:

Beschäftigte im Geltungsbereich des BT-B, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Absatz 1 TVöD ab dem 1. März 2021 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25,00 Euro. Für Beschäftigte der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg beträgt die Zulage monatlich 35,00 Euro. § 24 Absatz 2 findet Anwendung.

Unter anderem ver.di und haufe schreiben in ihren Ausführungen:

Beschäftigte in Baden-Württemberg erhalten 35 € (anstatt 25 €).

Wenn der Arbeitgeber in BaWü nun aber KEIN Mitglied des KAV Baden-Württemberg ist (aber dennoch den TVöD anwendet), dann hat er auch nur 25 € an seine Beschäftigten zu bezahlen, oder sehe ich das falsch?

Lars73

Zum einen bleibt die genaue Ausgestaltung im Tarifvertrag abzuwarten, zum anderen kommt es darauf an was genau im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags steht.